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Oesterreich. Franz Tiemar, k. k. Hauptmann hei KOnigseckInfanterie, wurde von der K. K. Maria Theresia, 1773, in den erh-ländisch-österreichischen Freiherrenstand erhoben.
Timäus v. Güldenklee.
Schild golden eingefasst und geviert: 1 in Blau ein aufwärtsgestelltes, goldenes Kleeblatt, über dessen nach einwärts abgeboge-nen Stempel zwei schrägliuks über einander gestellte, mit denSpitzen nach oben und einwärts gekehrte, gefiederte, silberne Pfeilegelegt sind; 2 und 3 in Roth ein rechts gekehrter, silberner Kra-nich, welcher mit dem rechten aufgehobenen Fusse einen Steinhält, lind 4 von Gold und Schwarz in sechs Reihen, jede zu vierFeldern, geschacht. Auf dein Schilde steht ein gekrönter Helm,welcher einen offenen, schwarzen Adlersflug trägt, zwischen dessenFlügeln das Kleeblatt des 1. Feldes mit den Pfeilen schwebt. DieHehndecken sind blau und schwarz. — Wappenh. d. Preuss. Mo-narchie, III. 34. — Pomin. Wappenh., II. XLV. u. S. 125 u. 126.— Sinnpius, 11. S. 1062. — N. Preuss. Adelslexicon, II. S. 302 u.303, und V. S. 199 u. 200: v. Güldenklee, Guldenklee (der Kranichwird ins I. und 4. Feld, das Kleeblatt mit den Pfeilen ins 2., unddas Schach in das 3. Feld gesetzt). — Freih. v. Ledebur, I. S.298: Güldenklee, Timäus v. Güldenklee (das Wappen, wie obenangegeben).
Preussen. Baltbasar Timäus, Doclor der Medicin und Leib-medieus des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, späterBürgermeister in Colberg, wurde vom Kaiser Ferdinand III., 20. Dec.1651, nebst seinem Bruder, Christian Timäus, mit dem Prädicate:v. Güldenklee, in den Adelsland erhoben: eine Erhöhung, welcheKurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 8. Mai 1665, bestä-tigte. Die Erhobenen waren die Söhne des Johannes Timäus,Pastors und Seniors zu Fraustadt, welcher aus der schlesischen,schon I567 bekannten Familie der Timäcr stammte. Balthasar T.hatte das Gut Naugard im Fürstenthume Camin gekauft und vomHerzoge Bogislav XIV., I634, zu Lehn erhalten, auch 1663 vomKurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg zu Papenhagen einLehn empfangen, so wie auch andere Güter erworben. Nach demTode desselben gingen diese Besitzungen auf seine Nachkommen