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springendes, wildes Schwein mit Bewehrung und rother ausgeschla-gener Zunge. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Hehn, welchereinen zum Fluge gerichteten, rechtssehenden, gekrönten, schwarzenAdler trägt. Die Helmdecken sind rechts blau und silbern, linksrotli und golden. — Angaben nach dem Diplome.
Wappen der Familie v. Schraisluion-Seubert-Bretigny nach demkön. württembergischen Anerkennungsdiplome von 1852 (s. unten).Schild geviert mit Mittelschilde. Im silbernen Mitlelschilde einrechts gekehrter Hahn. I und 4 in Gold die oben beschriebenenAdlersflügel, und 2 und 3 in Blau das aus Wasser aufsteigende,wilde Schwein. Der gekrönte Ilclm trägt den oben angeführtenAdler des v. Seubertschen Helmschmuckes, und die Helmdeckensind die erwähnten. — Angaben des Diploms.
Württemberg, Baden. Johann Martin Seubert wurde vomKaiser Leopold I., 5. Ocl. 1666, in den Beichsadelstand erhobenund bei Verleihung des Adels mit den überrheinischen Gütern Beu-tal und Bretigny belehnt. Unter den Gründen für die Erhebungin den Adelstand ist im Diplome angegeben, dass die Voreltern desErhobenen von vielen Jahren her in Krieg und Frieden dem römi-schen Reiche und dem Erzhause Oesterreich erspriessliche und ge-treue Dienste geleistet hätten und dass der Vater dem heil. röm.Reiche viele Jahre für „ainen Lieutenant" gedient habe. — DurchWiderrufung des Edicts von Nantes wurde Johann Marlin v. Seu-bert, geb. 1630, zur Auswanderung genöthigt, die genannten GüterWurden confiseirt und der Tod erfolgte 1695. Die Erb-und Rcchts-Naclifolger waren Georg Adam und Rudolph v. S., von welchenErstcrer sich in Baden, Letzterer in Württemberg niederliess. Soentstanden zwei Linien der Familie: die badische und die württem-bergische, welche beide, da die Güter confiseirt waren, den Adelablegten, die Reclamation der Güter aber fortsetzten, bis 1803 imRcichsdeputationsabschlusse die Rechte der Familie v. Seubert aner-kannt wurden und in Folge dieser Anerkennung die Krone Würt-temberg die Verpflichtung übernahm, eine stete jährliche Rente andie Mitglieder der Familie, ob männlich oder weiblich, auszuzahlen.Die badische Linie der Familie blüht noch in vielen männlichenSprossen, die württembergische aber beruht nur auf zwei Augen.— Ein Abkömmling von weiblicher Seite ist Carl Albert v. Schrais-luion-Seubert-Bretigny, k. württemb. Major a. D., welcher vom Kö-nige Wilhelm I. von Württemberg, laut Dipl. d. d. Stuttgart, 8. Juli1852, unter Bestätigung und Verleihung des oben beschriebenen