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zwei Enden links abfliegen, und trägt auf dem Haupte eine vonSchwarz und Gold der Länge nach getheilte, nach links und hintenherabhängende, spitzige Mütze mit goldener Quaste und schwarzemAufschlage. 1 und 4 in Schwarz ein einwärts gekehrter, gekrön-ter, goldener Greif, und 2 und 3 der Länge nach gelbeilt: rechtsvon Silber und Roth viermal quer gestreift, und links in Gold eineblaue Lilie. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Hehn, aus wel-chem, zwischen einem offenen Adlersfluge, dessen rechter Flügelvon Silber und Roth, der linke von Gold und Schwarz quer getheiltist, der junge Mann des Mittelschildes aufwächst. Die Helmdeckensind rechts schwarz und golden, links rolb und silbern. — Wap-penbuch d. Könige. Bayern, III. 57. — v. Wülckern, 3. Abth. S.157 u. 158. — v. Hefner, II. 46 u. S. 46 (der goldene Greif im1. und 4. Felde stellt in der Abbildung in Silber; in der Beschrei-bung des Wappens ist die Farbe dieser Felder nicht angegeben). —Siebinacher, V. 23. b: Freiherren v. Mairhofen zu Aulenbach (derRock des Mannes im Mittelschilde ist über dem Gürtel von Goldund Schwarz, unter dem Gürtel aber von Schwarz und Gold derLänge nach getheilt, und der Aufschlag der Mütze ist rechts golden,links schwarz; die rechte Hälfte des 2. und 3. Feldes ist von Rothund Silber viermal quer gestreift, und der Schild mit einer altenköniglichen Krone bedeckt und ohne Helme). Eben so giebt Sieb-macher, II. 85 * *: Schwäbische Freiherren, das Wappen mit derUeherschrift: Edle v. Mairhofen, des heil. röin. Reichs Ritter. Dergekrönte Helm trägt den Mann des Milteischildes zwischen einemoffenen Fluge, dessen rechter Flügel, wie angegeben, von Silberund Roth, der linke von Gold und Schwarz quer getheilt ist. —v. Lang, Nachtrag, S. 56: Freiherren v. Maierhöfen auf Klingen-berg. — v. Hellbach, IL S. 86.
Bayern. August Maximilian v. Mairhofen (Maierbofen), kur-mainz. Geb. Rath, wurde vom Kaiser Leopold L, 15. März 1696,in den Reichsfreiherrensland erhoben. Derselbe stammte aus einemschlesischen Adelsgescldechte, in welches vom Kaiser Ferdinand IL,1631, der Adel- und Ritterstand gekommen war. Später war dieFamilie, wie Biedermann, Tab. 329 u. 330, angiebt, dem fränki-schen Riltercanton Ottenwald einverleibt. — v. Hellbach hat dieFreiherren v. Maierhöfen zu Aulenbach-und die Freiherren v. Maier-höfen zu Klingenberg als zwei besondere Familien aufgeführt. InFolge des oben nach Siebmacher angeführten Wappens der Frei-herren v. Mairhofen zu Aidenbach sind aber dieselben eines Ge-