nach unten zu sehen sind) von Silber und Roth geschacht, und inder silbernen Spitze steht auf einem grünen Dreiberge ein rotherThurm mit oben rundem Thore, zwei neben einander stehendenSchiessscharten und drei Zinnen. Auf dein Schilde steht eine filnf-perlige Krone, und auf dieser ein gekrönter Hehn, welcher den Ad-ler des Schildeshauptes zwischen zwei goldenen Büflelshürnern trägt,welche mit einem Schache von Roth und Silber von zwei Reihen,jede zu zwei Feldern, belegt sind. Die Ilelmdecken sind rechtsschwarz und golden, links roth und silbern, und den Schild haltenzwei auswärtssehende, goldene Löwen. — Wappenb. d. Kgr. Bayern,111. 56. — v. Wölckern, 3. Abth. S. 155 u. 156. — v. Ilefner, II.46 u. S. 46. — v. Lang, S. 182, und Anhang, S. 5. — v. Ilell-bach, IL S. 83.
Bayern. Anton v. Maderny wurde vom Könige Maximilian I.Joseph von Bayern, 25. Januar 1808, in den Freiherrenstand desKönigreichs Bayern erhoben. Derselbe, geb. 1760 zu Parma,stammle aus einem ansehnlichen Geschlechte von Capo di Lagoin der italienischen Schweiz, aus welchem Sprossen seit 1500 inKriegsdiensten zu hohen Ehrenstellen gelangt sind.
v. Magerl, Freiherren.
Schild geviert: 1 und 4 in Blau fünf dicht neben einander ste-hende Straussenfedern, wechselsweise roth und silbern, und 2 und 3in Silber der roth abgehauene Vordertheil eines einwärts gekehrten,wilden Bären von natürlicher Farbe, mit goldenem Halsbande undnach aussen stehendem, goldenem Ringe, welcher im 2. Felde inder rechten, im 3. aber in der linken Vorderpranke, wie das Dip-lom von 1708 (s. unten) wörtlich angiebt, einen Stengel mit dreigrünen „Maysaamen-Knöpfen" hält. Auf dem Schilde stehen zweigekrönte Helme. Der rechte Helm trägt die fünf Straussenfederndes 1. und 4. Feldes und der linke den Vordertheil des Bären im2. und 3. Felde ganz so, wie derselbe oben beschrieben wordenist. Die Decken des rechten Helmes sind roth und silbern, diedes linken schwarz und silbern. — Wappenb. d. Königr. Bayern,111. 56. — v. Wölckern, 3. Abth. S. 156 u. 157. — v. Hefner, 11.46 u. S. 46: Freiherren v. Magerl auf Sauiburg, Wegleuthen undWiesenfelden (giebt, ausser dem freiherrlichen Wappen, auch das