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Clemens Wenzel Lothar v. Metternicli-Winneburg etc., Maria AntoineFreiin v. Leykaul, geh. 1806, verm. 1827, gest. 1829, welche zurGräfin v. Beilstein erhohen worden war.
V. Leyser, Edle, auch Freiherren.
Wappen der Edlen v. Leyser. Im schwarzen Schilde mitschmaler, goldener Einfassung zwei liehen einander aufgerichtete,mit den Hörnern auswärts gekehrte, goldene Halbmonde mit Ge-sichle. Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Der rechteHelm trägt sechs schwarze, sich vorwärts neigende Straussenfedern,von welchen drei sich rechts und drei links kehren und welchemit den beiden Halbmonden des Schildes belegt sind, und der linkeeinen offenen, von Schwarz und Gold mit gewechselten Farben quergefliehten Adlersflug. Die Hehndecken sind schwarz und golden.— Handschriftliche Notizen und Abdrücke von Petschaften. —Schild und rechter Helm enthalfen das alle Stammwappen von1590 (s. unten), der linke Ilelm aber ist 1776 hei Erhebung inden Reichsritterstand (s. ebenfalls unten) hinzugekommen. •—• Dasalte Stammwappen giebt Tyroff, I. 273, doch ist die im Diplomeausdrücklich angeführte schmale, goldene Einfassung des Schildesnicht angegeben. — Da nach Siehmacher, I. 48: Die Leiser, Steie-risch, das alte steiermärkische und Kärntner Adelsgeschlecht v. Ley-ser, in welches später der Freiherren- (Siehmacher, IV. 15) undGrafenstand kam, ein gleiches Wappen führte, so lässt sich anneh-men, dass Polycarp Leyser (s. unten) in ursprünglichein Zusammen-hange mit demselben gestanden habe.
Wappen der Freiherren v. Leyser. Im schwarzen Schilde mitschmaler, goldener Einfassung die beiden oben beschriebenen Halb-monde des Stammvvappens. Auf dem Schilde steht eine l'ünfper-lige Freiherrenkrone, auf welcher sich zwei gekrönte Helme erhe-ben, welche beide den Helmschmuck des Stammwappens, die obenangeführten sechs, mit den Halbmonden des Schildes belegten,schwarzen Straussenfedern, tragen. Die gesammten Hehndeckensind schwarz und golden. — Handschriftliche Notizen und Abdrückevon Petschaften. — Tyroff, I. 225. — Wappenh. d. Sächs. Staa-ten, I. 57. — So sind denn hei Erhebung in den Freiherrenstanddie freiherrliche Krone und die Schildhalter hinzugekommen und