Druckschrift 
3 (1856)
Entstehung
Seite
276
Einzelbild herunterladen
 

276

schleclits), Schenken, Döbern etc. zustanden, welche durch denHussitenkrieg sehr litten. Im 16. Jahrhunderte kam die Familienach der Oberlausitz und dann nach Böhmen, Schlesien, Polen undin die Schweiz, ging aber in den letztgenannten Ländern bald wie-der aus, während dieselbe in zwei Linien sieb in Zittau weit aus-breitete, weshalb auch Freih. v. Ledebur die Familie als ZittauerStadtgeschlecht aufführt. Die eine dieser Linien ging von Augustinv. Kohlo, die andere von den Vettern desselben, den Brüdern An-ton und Valentin v. Kohlo, aus, welche sämmtlich aus der GubenerGegend stammten. Augustin v. K., welcher, lange von öffentlichenGeschäften fern, in Zittau gelebt hatte, wurde 1548 daselbst alsJudex Citcsareus eingesetzt, verwaltete dieses Amt 21 Jahre undstarb, 96 Jahre alt, 1598, nachdem er zehnmal das Bürgermeister-amt verwaltet hatte. Derselbe besass die Güter Eibau, Türchau,Neu-IIörnitz, Reibersdorf etc., und war Vater von sieben Sühnenund fünf Töchtern. Die oben genannten fünf Brüder v. Kohlo,deren Adel 1594 bestätigt wurde, waren nach Allem Söhne diesesAugustin v. Kohlo. Auch die Stifter der zweiten Zittauer Linie,Anton und Valentin v. Kohlo, setzten durch viele Sprossen denStamm fort, doch erlosch der Mannsstamm der ganzen Familieschon mit Valentins Enkel, Anton v. Kohlo, Bürgermeister zu Zit-tau, welcher 23. Jan. 1674 starb. Von den Gliedern des weib-lichen Stammes der einst so angesehenen und zahlreichen Familie,deren Namen mehrfache milde Stiftungen der Nachwelt erhaltenhaben, leben noch jetzt mehrere Nachkommen.

v. Koller, Ritter.

Schild durch einen schräglinken, von Blau und Gold ebenfallsschräglinks gestreiften Balken getheilt: oben (rechts) in Silber drei(2 und 1) rothe Rosen; unten (links) in Roth drei (1 und 2) sil-berne Rosen. Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Derrechte Helm trägt einen die Sachsen einwärtskehrenden, silbernenAdlersfliigel, welcher mit drei (2 und 1) silbernen Rosen belegt ist.Die Decken des rechten Ilelmes sind roth und silbern, die deslinken blau und golden. Handzeichnung und handschriftlicheNotizen. Wissgrill, V. S. 182 u. 183. Mcgerle v. Mühlfeld,Ergzgsbd., S. 164. v. Ilellbach, I. S. 684.