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rath, wurde mit seinem Bruder, Johann Heinrich Förster, Gutsbe-sitzer. vom Kaiser Carl VI., 1739, in den höhmischen Ritlerstanderhoben: eine Erhebung, welche, 27. Jan. 1740, im KönigreichePreussen anerkannt wurde. Später erhielten die Nachkommen dergenannten Gebrüder vom Könige Friedrich Wilhelm 11. von Preus-sen, 31. Ree. 1787, ein Bestätigungsdiplöm des ihnen zustehendenAdels. — Die Familie erwarb in mehreren Kreisen Schlesiens Be-sitzungen.
Forstmeister v. Gelnhausen, Freiherren.
Im blauen Schilde ein aufrecht gestellter, oben beköpfter, gol-dener Haken, dessen Spitze unten nach links steht und welcher inder Mitte rechts wiedergehakt ist. Der Haken wird rechts von dreigoldenen Schindeln, von welchen zwei nach aussen unter einander,eine aber in der Mitte nach innen stehen und über welchen in derrechten Oherecke des Schildes ein kleines, rothes Kreuz schwebt,links aber von vier (1, 2, 1) gleichen Schindeln beseitet. Auf demSchilde steht ein Hehn, welcher den Widerhaken des Schildes zwi-schen einem offenen, blauen Adlersfluge trägt, dessen rechter Flü-gel mit dem Kreuze und den drei Schindeln der rechten Schildes-seite, der linke aber mit den vier Schindeln der linken Seite belegtist. Die Helmdecken sind blau und golden. — Abdrücke von Pet-schaften , von welchen das eine den Wappenschild auf ein rundesSchild mit einem dasselbe durchziehenden Ordenskreuze legt undringsum mit Kriegsarmaturen und einem links am Schilde stehen-den, einwärts blickenden Rosse versieht. — Robens, Samml. II.S. 18 u. No. 14, und I. S. 228—232. — Siebmacher, 1. 127: DieForstmeister v. Geilhausen (giebt das Kreuz nicht an, sondern lässtden Haken rechts, wie links, von vier Schindeln beseiten, zunächstam Haken steht rechts und links eine Schindel, und drei Schindelnstehen unter einander an den Seiten des Schildes. Der Kopf amHaken ist deutlich ein Vogel- [Adlers-] Kopf. Die „Declaration"sagt: ein blauer Schild, der Angel mit den Spänen darin gelb. Aufdem Helme die beiden Flügel blau, der Angel und die Späne gelb,die Helmdecken blau und gelb). — v. Hattstein, I. S. 202 — 205(rechts drei Schindeln und ein Kreuz). — Humbracht, Tab. 149(rechts und links vier Schindeln). — Salver, S. 628. — Suppl. zu