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ÜUterhesitz und gehört jetzt im Königreiche Hannover zu dem rit-terschaftlichen Adel der lüneburgischen, calenbergischen, osnabrück-schen und hoyaischen Landschaft. In Meklenburg — wo die Fa-milie v. Bolh, welche, dem Wappen nach, unstreitig mit dem Ge-schlechte v. Bothmar in ursprünglichem Zusammenhange steht,schon 1572 an der Ueberweisuug der Klöster Thcil nahm — kamdie Familie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, namentlichim Amte Grevismühlen, zu grossem Grundbesitz und erlangte inder gräflichen Linie 1733 das meklenburgische Indigenat. In Schle-sien war das Geschlecht schon im Anfange des 18. Jahrhundertsin den jetzigen Kreisen Jauer, Schönau und Guhrau begütert, und1845 wurde dasselbe in Pommern, im Saatzer Kreise, so wie 1850in Bayern angesessen. — Das gleichnamige Stammhaus der Familieliegt im Lüneburgischen, und der Name derselben, welcher auchBothmar und Bodmar geschrieben wurde, kommt in Urkunden vomEnde des 12. Jahrhunderts oft vor. Ulrich v. Bothmer, welcherals allgemeiner Stammvater des Geschlechts genannt wird, kommt1196 als Zeuge vor, und Volbert v. B. wird 1291 ebenfalls alsZeuge aufgeführt. Im 14. Jahrhunderte schied sich durch dieSöhne des Dietrich (I.) v. B., welcher um 1330 lebte, Dietrich (II.)und Gerhard, die Familie in zwei Linien. Dietrich (IL) gründetedie drakenburger und Gerhard die giltensche Linie. Aus der dra-kenburgischen Linie stammen die aus den Freiherren v. B. hervor-gegangenen Grafen v. B. Von Dietrich (IL), welcher 1356 als Zeugeauftritt, stammte im dritten Gliede Heinrich v. B., Herr auf Dra-kenburg, Bothmer und Lauenbrück, Urgrossvater des Rudolph v. B.,gest. 1628, Herrn auf Drakenburg etc. Der Sohn des Letzteren,Julius August v. B., herz, braunsehw.-lüneb. Geh. Rath und Ilof-richter zu Celle, wurde vom Kaiser Leopold I., laut Diploms d. d.Wien, 9. Nov. 1696, in den Freiherrenstand erhohen, und die vierSöhne desselben, die Gebrüder und Freiherren Hans Caspar, Fried-rich Johann, Julius August und Ludolph Christian v. B., wurdenvom Kaiser Carl VI., laut Diploms d. d. Wien, 14. (4.) Nov. 1713,in den Reichsgrafenstand versetzt. Die Erhebung in den Grafen-stand wurde in Hannover, 15. April 1716, amtlich bekannt ge-macht, doch war schon vorher durch einen zii London im August1715 bestätigten Familienrecess von den genannten vier Brüdernbestimmt worden, dass nur der jedesmalige Besitzer des raeklen-burgischen Fideicommisses den Grafentitel, die übrigen Brüder undDescendenten aber nur den Freiherrentitel führen sollten. Das