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in das Braunschweigische gewendet, und zwei natürliche Sühne desherzogl. hraunschw. General-Majofs v. Warnstedt, welche vom Her-zoge zu Braunschweig legitimirt worden waren, Carl W., geb. 1777,und Carl Georg Ludwig W., geb. 1780, erhielten im kursächsischenReichsvicariate, laut Dipl. d. d. Dresden, 2. Oct. 1790, unter Ver-leihung des oben (s. Tyrofl'J beschriebenen Wappens den Reichs-adelsland. Da Lackabdrücke von Petschaften mit dem Querbalkennach Allem selten sind, so dürfte der Reichsadelstand wohl nichtvererbt worden , sein.
v. Wehrs.
Schild zweimal quer getheilt: oben in Blau ein mit den Hör-nern rechts gekehrter, zunehmender, silberner Mond mit Gesicht,in der Mitte golden, ohne Bild, und unten in Roth eine aufwärtsgestellte, die Spitze links kehrende, silberne Pflugschaar. Auf demSchilde steht ein gekrönter Helm, aus welchem zwei silbern gehar-nischte Arme aufwachsen, deren Fäuste zwei schräg gekreuzteSchwerter nach oben halten. Die Helmdecken sind rechts goldenund blau, links silbern und roth. — Wappenh. d. Kgr. Hannover,F. 10 u. S. 15, mit der Devise: Deo Principi Legi. — Freih. v. d.Knesebeck, S. 292.
Hannover. Georg Friedrich Wehrs, herz, meklenb. Geh.Legationsrath in Hannover, wurde vom Kaiser Franz IL, 25. Nov.1803, in den Reichsadelstand erhohen. Nach der Angabe desFreih. v. d. Knesebeck blühte, so viel derselbe wusste, die Familiein den hannoverschen Landen nicht mehr. Dies ist aber der Fallnicht, denn Gustav v. Wehrs steht in kön. hannoverschen Militär-diensten und wurde 1851 Premier-Lieutenant im Garde-Regimente.
v. Weiher (int Lauenburgischen).
Im silbernen Schilde zwei rothe Querbalken, deren jeder ander inneren Seite mit drei rothen Wolfszähnen besetzt ist (dieZähne stehen so, dass jeder Zahn am unteren Balken etwas vordem entsprechenden Zahne am oberen Balken steht), und über dem