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Jexicoii, IV. S. 222 (giebt das Wappen ganz wie oben beschrieben,nur wird das Gesicht des Mondes nicht angeführt).
Das ältere Wappen der Familie, wie dasselbe vor dem Jahre1655 angenommen und geführt wurde, zeigt den Schild ganz so,wie das spätere Wappen, auf dem Helme aber steht zwischenzwei Straussenfedern von den erwähnten Farben ein aufgerichteter,goldener Pfeil. Die Helmdecken werden bald blau und golden,bald blau und silbern angegeben. — Micrael sagt in gewohnterKürze: Somnizen, ein altes Geschlecht im Stettinischen und Stifti-sclien, führen einen Pfeil durch einen Mond auf den Spitzen lie-gend und darüber zwei Sterne; auf dem Helme einen Pfeil zwischenzwei Straussenfedern. — Lubin, Karte von Pommern. — Siebma-cher, V. 159. 10 (der Mond hat ein Gesicht und derselbe, so wieder Pfeil im Schilde, die beiden Sterne und die rechte Straussen-feder sind golden, während der Pfeil auf dem Helme und die linkeStraussenl'eder blau, die Helmdecken aber golden und blau tingirtsind). — v. Meding, III. S 622 u. 623, nach Micrael und Sieb-macher. — Ein altes Siegel der Familie mit der Umschrift: Bnges-las Sumnitz, vom Jahre 1403, giebt Dagmihl im Pornni. Wappenb.,III. XI. 5. Dasselbe zeigt einen Steigbügel, durch welchen querein mit der Spitze links gekehrter Pfeil geschossen ist. SpätereSiegel, aus welchen etwa zu ermitteln wäre, wann das spätereWappen aufgekommen sei, liessen sich nicht auffinden. — Gauhe,I. S. 2359 u. 2360. — v. ITellbach, II. S. 492 u. 493.
Preussen. Altes, pommersches, namentlich Hinterpommernangehörendes Adelsgeschlecht, welches sich auch in den Marken etc.ausgebreitet hat. Peter Somnitz erscheint urkundlich 1372 alsZeuge und Bugeslav Sonmitze (auf dem Siegel Sumnitz) kommt ineiner Urkunde von 1403 vor. Die genaueren Nachrichten über dieFamilie beginnen mit Lorenz v. Somnitz, welcher um 1530 einerder Küthe des Herzogs Barnim XI. in Pommern war. Durch Lo-renz Christoph v. Somnitz, geb. 1612, gest. 1678, kurbrandenb.Geh. Rath, Canzier von Ilinterpomniern und Oberhauptmann zuLauenburg und Bütow, welcher (s. oben) vom Kurfürsten FriedrichWilhelm 1665 die Erbkämmererwürde im Herzogtlmme Hinterporn-niern und im Fürstenthuine Camin erhielt, gelangte die Familie zuhohem Ansehen, und das erwähnte Erbkämmereramt steht nochjetzt derselben zu. — Im Laufe der Zeit kam das Geschlecht, auswelchem mehrere Sprossen in kurbrandenburgischen und k. preussi-schen Staats- und Mililairdiensten hohe Ehrenstellcn erlangten und