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2 (1855)
Entstehung
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376
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Kranich des 3. Feldes steht. Die Helmdecken sind rechts rotli,schwarz und golden, links rotli, blau und golden. Wappenb. d.Kgr. Hannover, E. 9. Zedier, XXXIV. S. 946. v. Hellbach,II. S. 380. Freih. v. d. Knesebeck, S. 245 u. 246.

Hannover. Gustav Carl Scharnhorst Sohn des 1712 ver-stor benen k. schwed. Zoll-Inspectors zu Brunshausen Gustav S.gest. 1736, Herr auf Ostendorf und später Canzlei-Director zuStade, erhielt zu Anfange des 18. Jahrhunderts den Adel, und derSohn desselben, Carl v. S., starb 1760 als Canzlei-Director zuZelle. Die Familie gehört zu dem landsässigen Adel in Hannover,und derselben steht das Gut Bordenau im Calenbergischen zu.

v. Scharnhorst (in Preussen).

Im blauen Schilde ein schrägrechter, silberner Balken. Aufdem Schilde steht ein mit einem blau-silbernen Wulste bedeckterIlelm, welcher drei silberne Straussenfedern trägt. Die Helmdeckensind blau und silbern. Abdrücke von Petschaften mit Schildhal-tern, rechts einem Bosse, links einem Adler. Wappenbuch derPreuss. Monarchie, IV. 44. N. Preuss. Adelst, V. S. 398 u. 399.

Preussen. Gerhard David Scharnhorst wurde als k. preuss.Oberst-Lieutenant und 3. Quartiermeister-Lieutenant im General-stabe vom Könige Friedrich Wilhelm III., 14. Dec. 1802, in denAdelstand des Könige. Preussen erhoben. Derselbe, geb. 10. Nov.1756 auf einem kleinen Pachthofe zu Hämelsee im KönigreicheHannover, gest. zu Prag 28. Juni 1S13 als k. preuss. General-Lieutenant in Folge der in der Schlacht hei Lützen erhaltenenWunde, trat 1S01 aus hannoverschen Diensten in das preussisekeHeer und zeichnete sich in demselben vielfach aus. Wie bekannt,erwarb sich derselbe, namentlich 1813, sehr grosse Verdienste umdie Vorbereitung des Volkes zu dem bevorstehenden grossen Frei-heitskampfe, entwarf den Plan zur allgemeinen Bewaffnung und lei-tete nach diesem dieselbe ein. Ein Sohn desselben ist in der k.preussischen Armee zum General der Infanterie gestiegen und 1851gestorben. Wie Gerhard David v. Scharnhorst mit der gleichna-migen hannoverschen Familie (s. den vorstehenden Artikel) in Ver-bindung gestanden, ist nicht bekannt. Freih. v. d. Knesebeck giebt,wie erwähnt, S. 246, an, dass letzterer das Gut Bordenau im