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die neueste Zeit sind Sprossen des Geschlechtes in kün. hannover-schen Staats- und Militairdiensten zu hohen Ehrenstellen gelangt.— Die Familie gehört im Königreiche Hannover durch den Besitzdes Gutes Rössing, welches auch eine Stimme in der hildesheimi-schen Landschaft hat, zu dem ritterschaftlichen Adel der calenber-gischen Landschaft.
v. Rufin (Ruffini), Freiherren.
Schild geviert mit Schildeshaupte. Im silbernen Schildeshaupteein aufwachsender, rechtssehender, gekrönter, schwarzer Adler. Iund 4 in Roth ein achtslrahliger, goldener Stern; 2 und 3 in Sil-ber ein rothes Herz. Auf dem Schilde steht eine fünfperlige Frei-lierrcnkrone, auf welcher sich zwei gekrönte Helme erheben. Derrechte Helm trägt zwischen einem offenen, schwarzen Adlersflugeeinen grün belaubten Baum, der linke ein vorwärtssehendes, römi-sches Brustbild (oder vielmehr eine Büste von weissem Metall), umund über welches sich ein silbernes Band mit der Umschrift: P.C. llufln. Göns, et Dict., zieht. Die Helmdecken sind rechts schwarzund silbern, links roth und golden, und den Schild halten zweiauswärtssehende, schwarze Tiger. — Wappenb. d. Kgr. Bayern, 111.95: Ruffini. — v. Wölckern, 3. Ablh. S. 254 u. 255. — v. Hefner,II. 56 u. S. 54 (die Büste auf dem linken Helme steht zwischeneinem offenen, schwarzen Adlersfluge. Im adeligen Wappen standim Schildeshaupte der Adler zwischen zwei Bäumen, und der Schildhatte nur einen Helm mit dem Fluge und der Büste). — Suppl.zu Siebm. Wappenb., I. 35: die v. Rufin (im Schildeshaupte stehenneben dem Adler zwei Bäume, und der Ilelm auf dem Schilde trägtdie Büste zwischen einem offenen Fluge), V. 25: die Reichsfreiher-ren und Pannerherren v. Rufin (die Tiger gefleckt und der linkeFitigel des offenen Fluges auf dem rechten Helme roth), und IX. 6(der Name ist mit dem Namen der Freiherren v. Scheben auf Cron-feld verwechselt). — Freih. v. Leoprechting, Stammbuch v. Possen-hofen, München, 1854. S. 40 u. d. folg.
Bayern. Franz Xaver v. Rufin, nachheriger kurbayer. Käm-merer und Hofrath, wurde vom Kaiser Joseph II., 7. Aug. 1769,in den Freiherrenstand erhoben. Derselbe war ein Sohn des Kam-merraths Johann Baptist v. Rufin, welcher die tirolische Landmann-II. 24