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Ein Freiherr v. Renlz wird im N. Preuss. Adelslexic. als Herr desRitterguts Grossburg bei Strehlen in Schlesien aufgeführt.'
v. Restorff.
Märkische Linie. Im silbernen Schilde ein nach der rechtenSeite aufspringendes, rothes Einhorn. Auf dem Schilde steht eingekrönter Helm, aus welchem, zwischen zwei auswärts gekehrten,silbernen Straussenfedern das springende Einhorn des Schildes auf-wächst. Die Hehndecken sind roth und silbern. — Abdrücke vonPetschaften. —■ v. Meiling, II. S. 471 u. 472 (nach einer vom Prä-sidenten Thoin. Phil. v. d. Hagen erhaltenen Kupferplatte des Wap-pens, deren Abdruck auch beigefügt ist. — Auf einer Stamm.buchs-zeichnung vom Jahre 1(308 mit der Unterschrift: Joachim v. Retzdorff,wuchs aus dem gewulsteten Helme das Einhorn zwischen vier Straus-senfedern auf, von welchen die äusseren roth, die inwendigen sil-bern waren). — Das Einhorn im Wappen kommt schon in einemSiegel von 1309 mit der Umschrift: Sigill. Job. de Restorff(v. Westphalen monum. ined. IV. Tab. 19) vor.
Meklenburgische Linie. Der Schild gleicht ganz dem der mär-kischen Linie. Auf dem Schilde steht ein nicht gekrönter Hehnund auf der rechten Helmdecke mit den Hinterfüssen ein aufge-richtetes, linkssehendes, rothes Einhorn, welches mit den Vorder-füssen den rechten Theil eines grünen Kranzes berührt, welchendemselben eine aus der Helmdecke zur Linken aufwachsende, vor-wärtssehende, gekrönte, in Silber gekleidete Jungfrau mit lang her-abhängendem Haare und gegen den Schooss gekehrter Linken mitder Rechten entgegen hält. Die Helmdecken sind roth und silbern.— Abdrücke von Petschaften, von welchen jedoch einige den llclin-schmuck auch so ergeben, wie sogleich (s. unten v. Meding) folgenwird. — Meklenb. Wappenb., XLII. 156 u. S. 32: v. Restorf. —Lexicon over adel. Familier i Danmark,• II. Tab. 19 u. S. 107. —Siehmacher, V. 155 (der Helm ist gekrönt, die Jungfrau aber nicht.Dieselbe wächst zur Rechten auf und führt das Einhorn). — v. Me-ding [a. o. a. 0.| beschreibt den Helmschmuck nach einer, wie ersagt, zuverlässigen Nachricht, wie folgt: auf.der Decke des nichtgekrönten Helmes zur Rechten eine gekrönte Jungfrau mit.herab-hängendem Haare, golden gekleidet und die Rechte gegen den