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Freiherr v. Phull, gest. 1828 als k. württ. Staatsminister, brachtedurch seine 1787 erfolgte Vermählung mit Charlotte FranziskaFriederike Freiin v. Rieppur den Beinamen: Rieppur, und mit die-sem auch das Rittergut zu Obermönsheim im k. württembergischenOberamte Leonberg an seine Familie. — Die Familie v. Phull (Pfuhl,Pfuel, früher de Palude) ist ein altes märkisches Adelsgeschlecht,welches, nach Vertreibung der Wenden aus den Marken, 926 indieselben gekommen sein soll und welches sich später auch inPommern, Sachsen etc. ausbreitete. Die fortlaufende Stammreiheder Familie beginnt mit Nicolaus v. Phull, welcher um 1480 kur-brandenb. Kammergerichtsrath war. Die Nachkommenschaft des-selben breitete sich weit aus, kam, namentlich in den Marken, zugrossem Grundbesitz und zahlreiche Sprossen des Geschlechts sindin brandenburgischen und preussischen, sächsischen etc. und späterin württembergischen Diensten zu hohen Ehrenstellen gelangt. —Die in Württemberg lebenden Glieder der Familie v. Phull undv. Phull-Rieppur — welchen vom Könige Wilhelm I. von Württem-berg, in Anerkennung des alten adeligen Herkommens derselben,durch Diplome vom 17. Dec. 1828 und 19. Febr. 1834 die Füh-rung des Freiherrenprädicats bewilligt worden ist — erkennen alsihren entfernteren Stammvater den kursächs. Ober-Kämmerer, Geh.Rath und Gcneral-Ivriegs-Commissair Curt Christoph v. Pfull, gest.1701. Von demselben stammte im dritten Gliede Friedrich AugustHeinrich Leberecht v. Phull, k. württ. General-Feldzeugmeister undGouverneur der Residenzstadt Stuttgart, gest. 1818, und der zweiteSohn desselben war der oben genannte k. vvürttemb. StaatsministerErnst Leopold August Gotthelf Freiherr v. Phull-Rieppur, gest. 1828.— Die Familie v. Rieppur ist ein altes, schwäbisches Adelsgeschlccht,dessen gleichnamiges Stammschloss in der Markgrafschaft Raden lag.Burgermeister nimmt an, dass Sprossen des Geschlechts von 934bis 1487 allen Turnieren, an der Zahl 36, beigewohnt hätten. Rein-hard v. R. war von 1503—1524 Bischof zu Worms etc.: Weiteresergiebt die oben angeführte Literatur. — Der freiherrliche Stammv. Phull-Rieppur, welcher durch den Sohn des Freiherrn Ernstetc., Freiherrn Eduard, k. württemb. Kammerherrn und Forstratha. D., wie- Ca st angiebt, durch zwei Töchter und einen Sohn,Freiherrn Maximilian, fortgesetzt worden ist, gehört im König-reiche Württemberg durch den Besitz des oben genannten GutesObermönsheim zum ritterschaftlichen Adel, auch stehen der Fami-lie noch die von ihrem Ahnherrn, Curt Christoph v. P. (s. oben),