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vom Kaiser Franz IL, 1792, mit dem Prädicate: v. Linnenfeld, inden Reiclisadelstand erhoben. — Derselbe hat den Mannsstammdes Geschlechts fortgepflanzt.
y . Locquenghien, Freiherren.
Im goldenen, mit Hermelinen besetzten Schilde (Schilde vonGoldhermelin) ein nach der rechten Seite gekehrter, grüner Lowemit rother ausgeschlagener Zunge und hochaufgeschlagenem Knoten-Schweife. Auf dem Schilde steht ein mit einem von Grün undGold nennmal gewundenen Wulste bedeckter Helm, aus welchem,zwischen einem offenen, goldenen Adlersfluge, dessen Sachsen mitHermelinen besetzt sind, der Kopf und Hals eines rechtssehenden,goldenen Hirsches mit zehnendigem Geweihe aufwächst. Die Helm-decken sind grün und golden, und den Schild hält rechts mit demrechten Vorderfusse ein einwärtssehender, goldener, zehnendigerHirsch, welcher mit dem linken Vorderbeine eine rechtswehendeLanzenfahne hält, in welcher der Löwe des Schildes auf Goldher-melin erscheint und welche mit goldenen Fransen und mit einwärtsabfliegenden, von Grün und Gold sechsmal schrägrechts gestreiftenBändern geziert ist. Links steht am Schilde ein vor- und einwärts-sehender, mit Laub umgürteter, wilder Mann, welcher in der Rech-ten eine Fahne, wie die eben beschriebene, nur nach der linkenSeite wehend, hält und mit der Linken eine braune Keule auf denBoden setzt. — Nachrichten aus der Familie. — Wappenbuch derPreuss. Rheinprovinz, I. LXXIV. 146 u. S. 72.
Preussen. Altes, schon im 12. Jahrhunderte vorkommendesAdelsgeschlecht aus der Bretagne, welches sich früher de Loudefortet de Locquenghien schrieb. Aus der Bretagne kam die Familienach Brabant, und Peter v. Locquenghien, gest. 1539, Ritter, ersterVorschneider des Kaisers Maximilian I. und Haushofmeister undRath des Kaisers Carl V., legte für sich und seine Nachkommenden Namen de Loudefort ab. — Carl v. Locquenghien, Ritter,Baron von Melsbroeck, Herr von Roosbeeck etc., wurde vom Kö-nige Philipp IV. von Spanien, laut Diploms d. d. Madrid, 17. März1659, in den Freiherrenstand erhoben. — Aus Brabant übersiedelteein Zweig der Familie nach den Rheinlanden, in welchen der Frei-herrenstand der Familie anerkannt und dieselbe in der Freiherren-