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2 (1855)
Entstehung
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bischen Bundes etc. vorkommen, gehört der, dem RittercantonNeckar-Schwarzwald einverleibt gewesene Rittersitz Schwandorf imjetzigen Oberamtsbezirke Nagold, welchen die Familie von denGrafen v. Hohenberg und, nach Aussterben derselben, von demregierenden Hause Württemberg seit 1516 zu Lehn trugen undwelcher noch jetzt, mit Ober- und Unter-Thalheim, in der Handdes Geschlechts ist: dasselbe zählt .sonach zu dem ritterschaftlichenAdel des Königreichs Württemberg. Die jetzigen Familiengliederführen die Abstammung auf Hans Caspar v. K., geb. 1513, gest.1575, Ober-Hofmarschall des Herzogs Ludwig des Frommen zuWürttemberg zurück. Von sieben Söhnen desselben, deren jedemder Vorname Johann beigelegt worden war, wurde der zweite,Johann Caspar v. K., durch seinen Sohn aus der Ehe mit Agnesv. Frauenberg, Melchior v. K., der Stammhalter der Familie. Die-selbe blüht jetzt in freiherrlichem Stande in zahlreichen Gliedern,welche Söhne, Enkel und Urenkel des 1806 gestorbenen k. vvürtt.Rittmeisters Carl Adolph Theodor Freiherrn v. Kechler sind undüber welche das Adelsbuch des Königreichs Württemberg bis zumJahre 1844 sehr genaue Auskunft giebt.

v. Keffenbrinck.

Im silbernen Schilde auf grünem Rasen ein nach der rechtenSeite springender Hirsch von natürlicher Farbe und mit zehnendi-gem Geweihe. Auf dem Schilde steht ein mit einem von Silberund Roth gewundenen Wulste bedeckter Helm, welcher ein zelin-endiges Hirschgeweih (jede Stange mit fünf Enden) trägt. DieHelmdecken sind blau und silbern. Abdrücke von Petschaften,von welchen einige den Helm gekrönt, zeigen. Meklenb. Wappen-buch, XXV. 90. Bei Erhebung einer Linie in den Grafenstand(s. unten) wurde das alte Stammwappen ohne eine weitere Vermeh-rung, als eine goldene Einfassung des Schildes und die Grafenkroneauf letzterem, beibehalten. Deutsche Grafenh. d.Gegenw., II., Zusätze,S. 735 u. 736. Das hier beschriebene Wappen ist das alte Wap-pen der Familie, welches in dem derselben vom Könige Friedrich II.von Preussen, 1744 (s. unten), ertheilten Anerkennungsdiplome desdem Geschlechte zustehenden alten Adels von Neuem bestätigt wor-den ist und welches seitdem die Familie wieder führt. Es hatte