Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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186
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Bayern, III. 7. v. Hefner, II. 34 und S. 36 u. 37. Siebma-clier, I. I52: Meissnisch. In der Abbildung (Ausgabe von 1605)erscheint die Jungfrau weiss gekleidet, dieDeclaration" giebt aberschwarze Kleidung an. v. Meding, II. S. 199 u. 200, giebt zu-erst, eine Stammbuchszeichnung von 1576 mit der Unterschrift:Philipp v. Gleissenthal, berücksichtigend, an, dass man das an sicheinfache Wappen derer v. Gleissenthal auf mehr als eine Weisebeschreiben könne, indem man in Schwarz einen in der Mittedurchschnittenen, silbernen Balken annehmen kann, dessen beidegetrennte Tlieile, von welchen der zur Rechten erniedrigt, der zurLinken erhöht ist, sich nur mit der iiussersten Ecke berühren. Eswäre also das Wappenbild nicht unrecht ein verschobener Balkenzu nennen. Man könne aber auch das Wappenbild als geviertenSchild betrachten, dessen 1. und 4. Feld schwarz, das 2. und 3.silbern, und von den letzteren beiden jenes mit einem schwarzenSchildeshaupte, dieses mit einem schwarzen Schildesfusse belegt sei.Die schwarzen Büffelshörner auf dem rechten Ilelme waren in dererwähnten Stammbuchszeichnung mit dem verschobenen, silbernenBalken, von welchem aber hier der vordere Theil erhobt, der hin-tere erniedrigt war, belegt. Hierauf gebt v. Meding auf Siebmacherüber, dessen Angaben ganz mit denen stimmen, welche im Anfangedieses Artikels über das Wappen gemacht worden sind. Kuauth,S. 508. Gauhe, II. S. 359 u. 360. v. Lang, S. 133.v. Hellbach, I. S. 434.

Bayern. Johann Albrecht v. Gleissenthal wurde vom Kur-fürsten Maximilian Emanuel von Bayern, 25. Febr. 1697, in denFreiherrenstand erhoben. Altes, nach Einigen ursprünglich pfäl-zisches, nach Anderen, was zu bezweifeln steht, meissnisches Adels-gescblccht, aus welchem Utz v. Gleissenthal, Herr auf Deltsch,1530 im Gefolge des Kurfürsten von der Pfalz auf dem Reichstagezu Augsburg bei Uebergabe der Confession war. Im 17. Jahrhun-derte kam die Familie im Meissnischen vor, wie sich aus Knauth,Prodromus Misniae illustrandae, 1692 (s. oben), ergiebt. Da Sieb-macher dieselbe schon 1605 zu den Meissnischen rechnet, mag siewohl schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sich daselbstbefunden haben. Dass dies noch im 18. Jahrhunderte der Fall ge-wesen, ist nicht bekannt. Nach Freih. v. Ledebur wurde die Fa-milie iu Sachsen 1550, in der Neumark 1644, in Bayern 1715und in Preussen 1728 ansässig. Eine oder einige Linien des Ge-schlechts sind zweifelsohne erloschen, in der Pfalz aber hat die-