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grünen Schilde einen oben und unten abgehauenen, schrägrechtsliegenden und an jeder Seite zweimal geasteten, silbernen Baum-stamm und auf dem Ilelme zwei von Grün und Silber mit ge-wechselten Farben quer getheilte BüfTelshörner führte, zwischenwelchen der Baumstamm des Schildes schwebte, wohl zu unter-scheiden. — Der bekannte idteste lüneburgische Lehnbrief des Ge-schlechts ist von 1487, und dasselbe gebort im Königreiche Han-nover zu dem ritterschaftlichen Adel der lüneburgischen Landschaft.— Im Jahre 1854 ist die Familie in Westpreussen, Bosen undFranken ansässig geworden.
v. Eyb, Freiherren.
Wappen der katholischen Linie: Freiherren v. Eyb auf Reisen-burg und Neudettelsau. Im silbernen Schilde drei (2 und 1), dasScldoss nach oben kehrende, also gestürzte, rothe Muscheln. Aufdem Schilde steht ein mit einer fünfperligen Krone gekrönter Helm,aus welchem ein rechtssehender, natürlicher Pfau mit goldenem,beringtem Halsbande und ausgebreiteten Flügeln aufwächst. DieHelmdecken sind roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften.— Württemb. Wappenb., S. 27 u. No. 83 (giebt an, dass die Flü-gel des Pfauen in der Adelsmatrikel silberne und grüne Schwung-federn zeigten und dass das in der Abbildung golden eingefasste,rothe Halshand ganz golden sei). — Adelsb. d. Kgr. Württemb.,S. 190 —197 (giebt den Pfau silbern mit goldenem Halsringe). —Siebmacher, I. 103: v. Eyb, Fränkisch (die „Declaration" sagt vondem Pfaue: ein grün und blauer Pfau mit einem gelben Halsbande,und die Federn an den Flügeln weiss). — v. Hattstein, I. S. 171—180, und II. S. 96—98 u. Tab. 2. — Salver, S. 319 etc. —Suppl. zn Siebm. Wappenb., IV. 11 (der Hals und die Brust desPfaues blau, die Flügel weiss, der Bing des Halsbandes nach rechtsstehend). — Tyroff, I. 63 (der Pfau blau). — Wappenb. d. Kgr.Bayern, II. 93 (der Pfau mit silbernen Flügeln). — v. Wülckern,2. Abth. S. 208 u. 209 (giebt nach Oetters, historische Beschrei-bung des Wappens der Herren v. Eyb, Augsburg, 1784, die Flügelals Schwanenflügel. Oetters hat nämlich nachgewiesen, dass dieFlügel am Pfaue weder dem Plaue angehören, noch Adlersflügelsind. —