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v. Dassel.
Wappen derer v. Dassel zu Lüneburg: im rotlien Schilde einsilberner Querbalken, hinter welchem drei nach den Ecken desSchildes gekehrte, grüne, gestielte Eplieublälter hervorkommen.Von den beiden Blättern über dem Balken kehrt sich das einerechts, das andere links, und das dritte kommt gestürzt am unte-ren Rande des Balkens in der Mitte desselben zum Vorschein. Aufdem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher, zwischen zwei sil-bernen, mit einem rotlien Querbalken belegten BiilTelsliürnern, einenEpheuzweig mit drei Blättern, eins oben und von den anderen un-ten eins rechts und eins links, trägt. Die Helmdecken sind rothund silbern, und den Schild halten zwei vorwärtssehende, goldeneLöwen, welche ausdrücklich das dem Diplome von 1638 eingemalteWappen zeigt. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d. Kgr.Hannover, D. 1 (mit den angegebenen Schildhaltern und der Devise:Flumina Quanta Vides Ex Parvis Fonlihus Orta). — Mekl. Wappenb.,XI. 41 (ohne die Schildhaller). — Pomm. Wappenb., III. S. 154 u.155 und XL VI. — Siehmacher, I. 172: v. Dasei, Sächsisch. —v. Meding, I. S. 112 —114 (nach einer beglaubigten Abschrift desWappenbriefes vom Jahre 1638.
Wappen derer v. Dassel zu Hoppensen: Schild quer getheilt:oben in Silber ein nach der rechten Seile schreitender, silbernerLöwe mit rother ausgeschlagener Zunge und über sich geworfenemSchweife; unten von Roth und Silber quer getheilt mit drei mitden Stielen zusammen gestellten, nach den Ecken des Schildes ge-kehrten, grünen Epheublättern, von denen zwei, eins rechts, dasandere links, oben im Roth, das dritte, gestürzte aber im Silbersteht. Der auf dem Schilde stehende, gekrönte Helm trägt denv. üasselschen Ilelmschmuck: den ohen beschriebenen Epheuzweigzwischen den angeführten Büffelshörnern. Die Helmdecken sindebenfalls roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften. — Wap-penbuch d. Kgr. Hannover, D. 1 (mit zwei einwärtssehenden, gol-denen Löwen als Schildhaltern und mit der Devise: Alterius NonSit Qui Suus Esse Potest). — Nachrichten über die Gesammtfami-lie geben: Pfeffinger, I. S. 236. — Gauhe, II. S. 160 u. 161. —Büttner, Lüneb. Patric.-GeschL, Lit. n—q. u. Fol. XII. — v. Hell—bach, I. S. 262 u. 263. — N. Preuss. Adelslexic., I. S. 399 u. 400.— Freih. v. d. Knesebeck, S. 110 u. 111. — Freih. v. Ledebur,b S. 160.