lijoll die Familie vom Kaiser Ferdinand III., 12. Oct. 1G48, welchesDiplom Kurfürst Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg, 20. April1668, anerkannte. Von der Milte des 17. Jahrb. an erwarb die Fa-milie in Pommern und in der Neumark bedeutenden Grundbesitz.Jetzt ist die Familie, aus welcher zahlreiche Sprossen in k. preus-sischen Staats- und Militairdiensten zu hoben Ehrenstellen gelangtsind, im Schievelbeiner-, Stolper- und Caminseben Kreise angesessen.
Brentano v. Brentheim, Freiherren.
Schild quer getheilt und durch einen darüber gelegten Pfahlgeviert. Im rothen Pfahl ein goldener Anker, an welchem ein gol-dener, mit zwei schwarzen, eisernen Querreifen beschlagener Ei-mer hängt. 1 in Gold ein aus dem Pfahle halb nach rechts her-vortretender, schwarzer Greif mit goldenem Schnabel und rotherausgeschlagener Zunge; 2 in Gold, zwischen zwei die Sachsen gegeneinander kehrenden, von sich gesonderten, schwarzen Adlerstlügelu,eine schwebende, kleine blaue Raule; 3 in Schwarz eine aufrechtgestellte, einwärts gekehrte, gekrönte, silberne Schlange, und 4 inSchwarz ein einwärts gekehrter, gekrönter, doppelt geschweifter,goldener Löwe. Auf dem Schilde steht eine fünfperlige Freiherren-krone und auf derselben erheben sich drei gekrönte Helme. Dermittlere Hehn trägt einen golden bewehrten, schwarzen Doppeladler;aus dem rechten Helme wächst, zwischen zwei von Gold und llothmit gewechselten Farben quer getheilten Büffelshörnern, ein einwärts-gehender, schwarzer Greif mit goldenem Schnabel und rother aus-geschlagener Zunge auf, und auf dem linken Helme steht, zwischeneinem offenen, schwarzen Adlerslluge, die kleine Raute des 2. Fel-des und auf dieser der Anker des Pfahles. Die Helmdecken sindschwarz und golden. (Feld 1 und 2, so wie der Pfahl, sind — Suppl.z. Siebm., VII. 17, und Tyrolf, I. 30 — mit dem rechten und linkenHelme das Stammwappen — Feld 3 und 4, die Freiherrenkrone undder mittlere Hehn sind bei Erbebung in den Freiherrenstand hinzu-gekommen). — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. des Kgr.Bayern; II. 72. — v. Ilefner, II. 25 und S. 29 (der Greif im1. Felde tritt mehr als zur Hälfte aus dem Pfahle hervor, und derLöwe im 4. Felde ist einfach geschweift). — v. Wölckern, 2. Ablh.8. 148. — Die Suppl. z. Siebmacher, XII. 10, gehen das Wappen
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