Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
Seite
62
Einzelbild herunterladen
 

62

v. dem Borne.

Im blauen Schilde ein schrägt echter, silberner Balken, welchermit drei rothen, fünfhlatterigen Rosen belegt ist. Auf dem Schildesteht ein gekrönter Hehn, welcher einen offenen, schwarzen Adlers-flug trägt. Die Helmdecken sind blau und silbern. Abdrückevon Petschaften. Pomin. Wappenb., 1. S. 949b u. XXXIV.Micrael, 1. S. 469, giebt drei rothe Rosen im weissen Striche an. Siebmacher, 111. 165. I: Die Bornen, Pommerisch, setzt in ei-nen silbernen Schild einen Rosenstrauch mit drei gefüllten, rothenRosen, eine oben, die anderen rechts und links, und unten an jedeSeite ein grünes Blatt. Auf dem Helme wiederholt sich das Wap-penbild. Die Farbe der Helmdecken ist nicht angegeben. Brtlg-gemann, I. S. 146. v. Meding, II. S. 70, nach Micrael liisstaber ungewiss, ob derselbe durchStrich" einen Quer- oder Schriig-balken habe anzeigen wollen und nach Siebmacher, dessen Ab-bildung sich wohl auf Missverstehen Michaels gründet. AeltereSiegel der Familie giebt Bagmihl im Pomm. Wappenb., XXXVI. 3u. 4. Ein Siegel des Fideke van dem Borne von 1428 und andereSiegel der Familie aus dem 15. Jahrhunderte zeigen die drei Rosenin einem Schildeshaupte. Der Helmschmuck, die Flügel, kommenzuerst im Siegel des Claus v. d. Borne von 1447 vor, auf welchemdie Rosen im Schilde in einem Querbalken stehen. Gauhe, 1.S. 207 u. 208. v. Hellbach, I. S. 168 u. 169. N. Preuss.Adeislexicon, 1. S. 285. Freih. v. Ledebur, I. S. 88 u. 89.

Preussen. Altes pommersches Adelsgeschlecht, welches vonden vielen Familien v. Born, und namentlich von dem gleichfallspommerschen Geschlechte der Freien von Borne, vom Borne, wel-che letztere in Blau über einem die Horner aufwärts kehrendenHalbmonde zwei goldene Sterne und auf dem Helme drei Straussen-ledern, blau, silbern, roth, führen, wohl zu unterscheiden ist.Hinricus de Borne, advocatus Episcopi Camiensis, kommt urkund-lich schon 1287 vor und andere Glieder des Geschlechts erscheinenim 14. Jahrhunderte als Zeugen, immer aber ohne Angabe desGrundbesitzes, bis die Familie zu Anfange des 15. Jahrhundertsgleich mit. grossem Grundbesitz auftritt, welcher mehrfach wech-selnd, bis in das 18. Jahrhundert in Pommern der Familie zustand.Vom 17. Jahrhunderte an hat die Familie auch mehrfachen Grund-besitz im ßrandenburgischen erlangt.