Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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worden war, geführt wurde, erhielt von Neuem vom Kaiser Carl VI.,1713, Ernst Gottfried v. B. und Herrndorf mit vermehrtem Wappen.Der Schild war geviert: 1 lind 4 zeigte eine auf einem Felsen auf-springende, rothe Gemse, und 2 und 3 in Roth einen gebogenen,geharnischten Arm mit blossem Schwerte. Auf dem Schilde stan-den zwei gekrönte Helme. Der rechte trug den geharnischten Armdes 2. und 3. Feldes mit dem Schwerte, der linke einen Pfauen-wedel. Die Helmdecken waren roth und silbern. Weitere Gliederder Familie, welche die freiherrliche Würde geführt halten, sindnicht bekannt. Zahlreiche Sprossen des Geschlechts haben früherund neuerlich in kön. preussischen Militair- und Civil- und in kön.sächsischen Armeediensien gestanden. -- Die seit 1823 vorkom-menden Freiherren v. Goldstein-Berge sind, wie folgt, entstanden:Da der im k. stichs. Uhlanen-Regimente stehende Major v. Bergeals letzter Sprosse derer v. Berge aus dem Hause Lugk in derNiederlausilz 1815 in Flandern geblieben war, erhielt der hinter-lassene Schwager desselben, Carl Maximilian Friedrich Freiherrv. Goldstein, vom Könige Friedrich Wilhelm III. von Preussen, lautCabinetsordre und Diploms d. d. Berlin, 24. Mai 1823, die Er-laubniss, zu seinem Namen und Wappen den Namen und das Wap-pen derer v. Berge hinzufügen zu dürfen. Der genannte Freiherrv. Goldstein-Berge, geb. 31. Juli 1780, verm. mit Henriette v. Bergeaus dem Hause Lugk, war der zweite Sohn des Carl Wilhelm Frei-herrn v. Goldstein, Letzterer aber stammte aus dem alten sächsischenAdelsgeschlechte derer v. Böltzig (s. den betreffenden Artikel), warder jüngste Sohn des kursächs. Landjägermeisters v. Böltzig zuMerseburg, und war von dem k. poln. und kursächs. KammerherrnCarl Gottlob Freiherrn v. Goldslein, als derselbe mit seiner Ge-mahlin, einer v. Bibra, ohne Leibeserben blieb, an Sohnes Stattmit der Bedingung angenommen worden, Namen und Wappen derGoldsteine zu führen. Die kön. und kursächs. Bestätigung dieserAdoption erfolgte zu Dresden, 5. Sept. 1761. Das Wappen ergabeine Vereinigung des Gohlsteinschen und Böllzigschen Wappens ineinem gevierten Schilde mit fünfperliger Freiherrenkrone und zweiHelmen. Feld 1 und 4 und rechter Helm: Goldstein, in Blau einkleines, silbernes, mit einem goldenen, sechsspitzigen Stern belegtesSchildchen, welches von drei silbernen Lilien so begleitet ist, dassaus jedem Oberwinkel eine gegen die Mille des Schildes schräggestürzt, die dritte aber unten im Schilde aufrecht steht. Auf demgekrönten Heime zwei gemündete Biltfelshörner, übereck roth und