10
sich zu den ritterbürtigen Familien Cnrlands gezählt haben soll undzu welcher der als Kunstkenner und Numismaliker, 5. Juni 1831,zu Naumburg verstorbene Domdechant Christian Leherecht v. Am-pach gehörte. Das Neue Preuss. Adelslexicon hat letzterer Fa-milie, 1. S. 112, ein falsches, Freiherr v. Ledebur aber, I. S. 9,das richtige Wappen beigelegt. Im rothen, mit einem blauenSchildesfusse versehenen Schilde steht rechts gekehrt, doch links-sehend, ein Adler mit aufgehobenen Schwingen, welcher in derrechten Klaue ein Schwert empor, mit der linken aber abwärts undquer einen Lorbeerkranz (auf älteren Siegeln einen Eichenzweig mitFrüchten) hält. Aus dem gekrönten Helme wächst zwischen einemoffenen Adlerslluge ein geharnischter Arm auf, welcher ein Schwertnach links schwingt. Dieses Wappen ist nur durch Lackabdrückevon Petschaften bekannt.
Bayern, Oesterreich. Die Gebrüder Johann Georg Am-pach, Rechtsconsulent in Bötzen, und Joachim Anton A. auf Grien-felden, wurden vom Kaiser Carl VI., 2. Febr. 1737, mit dem Prä-dicate: v. Grienfelden, in den Adelstand erhoben. Von JohannGeorg v. A. stammten zwei Sühne: Martin Joseph, Capitular desaufgelösten Collegiats-Stifts, und Johann Dominicus v. A. Als Solindes Letzteren führt v. Lang den Doctor der Mediciu und Professorin Salzburg Johann Georg v. A., geh. 1784, auf.
v. Anckerheim (Anckersheim).
Schild golden eingefasst und der Länge nach getheilt: rechtsin Roth ein aufrecht gestellter, silberner Anker, welcher von einemDelphine umwunden ist, dessen Kopf nach unten und links, derSchwanz nach oben und rechts liegt; links in Gold ein aus Wol-ken am linken Schildesrande hervorgehender, geharnischter Ann,welcher in der Faust eine an einem langen, oben mit zwei grünenBlättern versehenen Stiele abwärts hängende, rothe Traube hält.Auf dem Schilde steht ein gekrönter Hehn, welcher ein links ge-kehrtes, silbernes, geflügeltes Seepferd trägt. Die Ilelmdecken sindrechts rotli und silbern, links blau und golden. — Abdrücke vonPetschaften. — Wappenh. d. Preuss. Monarchie, II. 72. — Pomm.Wappenbuch, II. S. 110 und XLI. — Brüggemann, I. S. 142. —