Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
Seite
468
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v. Weyhe zu Fahrenhorst.

Schild geviert: 1 und 4 in Silber eine auf einem grünen bergestehende, rothe Burg mit drei, oben spitzigen Thürmen; 2 in Rothein halbes, mit den Speichen einwärts gebohrtes, goldenes Kamm-rad , und 3 in Blau eine silberne Baute. Auf dem Schilde stehenzwei gekrönte Helme. Der rechte Helm trägt drei silberne Straus-senfedern, der linke zwei Büffelsbörner, von welchen das rechteblau, das linke golden ist. Die Helmdecken sind rechts roth undsilbern, links blau und roth. Abdrücke von mehreren Petschaf-ten. Wie angegeben, wird jetzt dies Wappen geführt, und schonv. Meding, I. S. 667, kannte dieses zusammengesetzte Wappen,welches wohl dadurch entstanden ist, dass man die Wappen zweierLinien vereinigte. Nach Pfeffingen, S. 312, soll das ganze Ge-schlecht Kemnade geheissen, und von Heinrichs Nachkommenschaft,etwa im 14. Jahrhunderte, eine Linie die weisse Kemnade, oderBurg, im rothen Schilde, eine andere Linie aber ein halbes Radund eine weisse Baute geführt haben. Im Döringschen Wappen-buche von 1530, welches den Namen: Weyge schreibt, steht einerothe Burg in Silber. Die v. Weyhe auf Böhme führten nachv. Meding, I. S. 668, 1660, einen in die Länge getbeilten Schild;rechts in Gold eine blaue Wecke oder längliche Baute, links inBlau ein an die Theilungslinie geschlossenes, goldenes, halbes Rad.Aul' dem Helme über einem Wulste zwei Biiffelshörner, das rechteblau, das linke golden, und zwischen denselben schwebend dielinke Hälfte des Kammrades, wie im Schilde. Helmdecken goldenund blau. Ganz so giebl das Wappen!), d. Kgr. Hannover, E. 1,das Wappen derer v. Weyhe zu Fahrenhorst, und nimmt auf dasvermehrte Wappen keine Rücksicht, wenn auch schon v. Medinggesagt hat, dass die Familie jetzt dasselbe führe. Feld 2 roth undFeld 3 blau zu tingiren hält v. Meding für unrichtig, doch kommennun einmal diese Farben jetzt vor. Pleffinger, II. S. 320.Gauhe, I. S. 28732875. Hörschelmann, I. S. 5. v. Hell-bach, II. S. 731.

Hannover. Altes Adelsgeschleclit, welches nach Pfeffingen,II. 333, mit der Familie v. Weyhe zu Rödersheim eines Stammesist und mit derselben das in der Grafschaft Hoya gelegene DorfWeyhe als gemeinschaftliches Stammhaus anzunehmen hat. Dr.Friedrich v. Weyhe, gest. 1555, war Calenbergischer Canzler, undder Sohn desselben, Dr. Friedrich v. W., Canzler und Geh. Rath