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riums, kaufte später Zeitlitz etc., welche Güter ihm 1723 und 173t)als neue v. Wendensche Lehne verliehen wurden, und der Ilof-Gerichtsrath Adrian Joachim v. W. erwarh 1740 Brüsewitz und1754 Bonin, worauf später der Grundbesitz der Familie mehrfachwechselte. — Jetzt ist die Familie im Camminer, Belgarder undSaatziger Kreise angesessen.
v. Wenkstern.
Im blauen Schilde drei (2 und 1) rothe, golden besaamte,fünfblätterige Bosen, zwischen welchen ein sechsstrahliger, silbernerStern schwebt. Auf dem Schilde steht ein Helm, welcher, zwischenzwei aufwärts gekehrten, im Ellbogen auswärts gekrümmten, gehar-nischten Armen, deren Hände einen Stern, wie im Schilde, an denbeiden äusseren unteren Spitzen halten, ein rechts gekehrtes, ge-harnischtes Bein trägt, auf welchem der erwähnte Stern ruht. DieHelmdecken sind blau und silbern. — Abdrücke von Petschaften.— Wappenb. d. Kgr. Hannover, C. 44, mit zwei vorwärtssehenden,geharnischten Männern als Schildhaltern, deren Wappenrücke mitden Bosen und dem Sterne des Schildes bezeichnet sind, und wel-che mit der freien Hand an den Stern, wie im Schilde, greifen,welcher auf dem unbedeckten Kopfe stellt. — Meklenb. Wappenb.,LIV. 206 (der Helm ist mit einem von Silber und Blau siebenmalgewundenen Wulste bedeckt, und auf demselben steht, zwischenden geharnischten Armen, welche den Stern mit den Händen sohalten, dass die obere und untere Spitze frei bleibt, ein rechts ge-kehrtes, natürliches Bein mit Oberschenkel, ohne dass der Sternauf demselben ruht, sondern über dem Beine schwebt. — v. Me-ding, I. S. 655, giebt, nach dem v. Döringschen Wappenbuche, aufdem mit einem blau-silbernen Wulste bedeckten Helme zwei vonBlau und Silber mit gewechselten Farben quer getheilte Biilfels-hürner an, zwischen welchen der Stern des Schildes schwebt, undfügt hinzu, dass das Wappen noch jetzt so geführt werde. In den,dem 3. Bande beigegebenen Zusätzen, S. 834, ist zuerst das Wap-pen nach dem Wetzlarschen Kammergerichtscalender angeführt. DerHelm ist nicht gewulstet, der Schmuck desselben aber so, wie obenin Bezug auf das Meklenb. Wappenbuch angegeben wurde. Daranreiht sich die Angabe, dass ein Siegel von 1736, statt des Beines,