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diese Annahme der Gewissheit, da Abbildungen des adeligen Wap-pens nicht bekannt sind. Nach Farben gestochene Petschafte zeigenauch die linke Hälfte des Schildes von Gold, Roth, Rlau (?), Rothund Gold quer getheiit.
Sachsen. Carl Wolfgang Maximilian Welck, kursächs. Hof-ratli und Kreisamtmann zu Meissen, wurde vom Kaiser Joseph II.,3. März 1785, in den Reichsadelstand, und im kursächs. Reichs-vicariate, 22. Juli 1792, in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Der-selbe, geh- 1745 zu Pappenheim, war ein Sohn des 1780 verstor-benen Wolfgang Georg W., kursächs. Hof- und Justizraths, auchOber-Post-Directors zu Leipzig und vormaligen Directors der kur-sächs. Wahlbotschaftscanzlei hei der Wahl des Kaisers Joseph II.,und hatte den Reichsadel mit seinem Bruder, Otto Carl Rudolph W.,kursächs. Kammerrathe und Ober-Post-Director, erlangt. Durchseine Sühne, Georg Ludwig und Curt Robert, entstanden zwei frei-herrliche Linien, die ältere und die jüngere. Die ältere ist in Sach-sen mit Limbach, die jüngere mit Riesa begütert. Das Haupt derletzteren Linie ist der oben genannte Freiherr Gurt Robert, k.sächs. Amtshauptmann a. D. etc. — Auch blüht noch in Sachsendie adelige Linie.
v. Wenden.
Im ovalen, golden eingefassten und von Blau und Roth schräg-links getheilten Schilde auf grünem Rasen ein rechtsspringender,goldener Hirsch mit zehnendigem Geweihe. Auf dem Schilde stehteip gekrönter Hehn, aus welchem ein rechtssehender, goldenerHirsch aufwächst. Die Helmdecken sind rechts blau und golden,links roth und golden. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb.d. Preuss. Monarchie, IV. 89 (Wendt v. Wenden). — Pomm. Wap-penhuch, III. S. 150 u. 151 und Tab. XL1V. — Brüggemann, I.S. 179. — v. Hellbach, II. S. 713. — N. Preuss. Adelslexicon, IV.S. 322 u. 323 (mit Auszügen aus dem Adelsbriefe).
Preussen. Der Hof-Gerichtsrath Matthias Wendt, Herr aufNeuengrape und Buchholz in Pommern, wurde vom Kaiser Leo-pold 1., 14. Jan. 1699, mit dem Prädicate: v. Wenden in denReichsadelstand erhoben, und diese Erhebung vom Könige Fried-rich 1. von Preussen, 27. Oct. 1702, anerkannt. Der Sohn des-selben, Johann Jacob v. W., Director des pommerschen Consislo-