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des Wappens unverändert. Denselben bedeckt aber eine filnfper-lige Freiherrenkrone, auf welcher drei gekrönte Helme stehen. Dermittlere Helm trägt einen gekrönten, schwarzen Doppeladler, derrechte einen geschlossenen, die Sachsen einwärlskehrenden, vonRoth und Silber quer gelheilten Adlersflug, und der linke drei vonBlau und Gold quer getheilte, neben einander stehende und linkswehende Fähnchen an goldenen Stäben. Die Helmdecken sindrechts rolh und silbern, links blau und golden, und den Schildhält rechts ein einwärtssehender, schwarzer Adler, links ein gehar-nischter Ritter, welcher in der freien Hand eine Turnierlanze mitvon Blau und Gold quer getheilter Fahne hält. — Lackabdrilckevon genau gestochenen Petschaften, auf welchen sich der von Ei-nigen auf dem rechten Helme angenommene offene, von Roth undSilber gevierte Adlersflug nicht findet.
Sachsen. Carl Friedrich Teuhern, k. poln. und kursächs.Oberst-Wachtmeister hei der Garde du Corps, später Ober-Rech-nungsrath und zuletzt w. Geh. Kriegsrath und Direclor des General-Kriegscommissariats bei der sächs. Armee in Polen, wurde vomKaiser Carl VI., laut Diploms d. d. Wien, 14. Dec. 1734, in denReichsadelstand erhoben, und ein Nachkomme desselben, der kur-sächs. Präsident des Appellationsgerichts Carl Johann Ferdinandv. Teubern, erhielt vom Kaiser Franz II., 8. April 1806, den Reichs-freiherrenstand. Letzterer war ein grosser Freund und Kenner derHeraldik und liesass eine der reichhaltigsten Wappensammlungen,welche nach seinem Tode Eigenlhum der königl. öffentlichen Biblio-thek zu Dresden geworden ist. — Beide Linien des Geschlechts,die adelige und die freiherrliche, blühen in Sachsen.
v. Thadden.
Im rothen Schilde ein nach der rechten Seite aufgerichteter,silberner Greif, zwischen dessen Hinterklauen im Schildesfusse einsechsstrahliger, goldener Stern schwebt. Auf dem Schilde steht eingekrönter Helm, welcher drei, mit den Spitzen nach oben gerich-tete, blaue Pfeile trägt, zwischen welchen oben zwei sechsstraldige,goldene Sterne schweben. Die Helmdecken sind rolh und silbern.— Abdrücke von Petschaften. — Pomm. Wappenb., II. S. 157 u.158 und Tab. LVL — Micrael, VI. S. 533, gieht zwei ganz ver-