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1 (1855)
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gelfehl, den Reichsritterstand. Der Sohn des Nicolaus, JohannJacob M. v. S., Schlosshauptmann zu Laxenhurg, erliielt 26. Jan.1689 das Indigenat in Ungarn, und der Sohn des Letzteren warder oben genannte Freiherr Franz Xaver, welcher 2. Dec. 1719 inSteiermark Landmarin wurde und zwei Söhne, Johann Nepomukund Franz Cajetan, hinterliess, welche zwei Linien des Geschlechts,die ältere und die jüngere, gründeten. Beide Linien haben sichweit ausgebreitet.

v. Starck, Freiherren.

Schild geviert: l und 4 in Blau ein rothes Castell mit dreiZinnen und mit schwarzem Thor; 2 und 3 in Silber ein rothesKreuz mit einer von Silber und Roth gestückten Einfassung, wel-ches von vier schwarzen Kugeln begleitet wird. Auf dem Schildesteht ein mit einer Freiherrerikrone gekrönter Helm, auf welchemaus einem schwarzen Dreihügel ein vorwärtssehender, roth geklei-deter Mann emporwächst, welcher in den Händen zwei über seineBrust gekreuzte, silberne Fähnchen hält. Die Helmdecken sindroth und silbern. Geneal. Taschenbuch d. freih. Häuser, 1855.S. 573.

Grossherzogthum Hessen. Dr. Johann August Starck, gross-herzogl. hessenscher Ober-Hofprediger, wurde von dem Grossher-zoge Ludwig I. von Hessen, 1811, in den Freiherrenstand erhohen.Derselbe, gest. 1816, hatte keine Kinder, und adoptirte daherden Sohn des Professors Rinck zu Danzig. Der Grossherzog Lud-wig I. genehmigte diese Adoption mit der Bestimmung, dass derAdoptirte den Namen Rinck, genannt v. Starck, führen solle.Carl Ernst August Freiherr v. Rinck, genannt v. Starck, geh.16. Oct. 1796, grossherz. hess. Geh. Rath und Rath im Ministe-rium des Innern, hat in der Ehe mit Caroline Sophie Elisabethv. Müller das Geschlecht durch einen Sohn und drei Töchter fort-gepflanzt.