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1 (1855)
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kam. Wahrscheinlich gehört zu derselben der 1374 urkundlichvorkommende Henning v. Roweder. Glieder der Familie stan-den und stehen in k. preussischen Militärdiensten.

v. Rotberg, Freiherren.

Im goldenen Schilde ein schwarzer Querbalken. Auf demSchilde stellt ein gekrönter Helm, welcher zwei zugespitzte, gol-dene Büfl'elshörner trägt. Dieselben sind mit einem schwarzenQuerbalken belegt und beide durch zwei in der Mitte verschlun-gene, rolhe Bänder verbunden. Die Helmdecken sind schwarz undgolden. Abdrücke von Petschaften. Siebmacher, III. 191.Hattstein, HI. S. 4*27 etc. Tyroff, I. 131. Suppl. zu Siebm.Wappen!)., IV. 23 (geben im ganzen Wappen, statt des Goldes, Sil-ber an). Wappenb. d. Preuss. Monarchie, IV. 35: v. Rodenberg,anerkannt 24. April 1801. Die Vereinigung der Horner erscheintin der Abbildung so, dass das N. Preuss. Adelslexicon, V. S. 382,sehr füglich sagen konnte: auf den Hörnern liegen (nach innen)zwei halbe (silberne) Ringe, die in der Mitte durch einen kleinenRing mit einander verbunden sind, und so die Hälfte zweier Glie-der einer Kette bilden. Wappenb. d. Preuss. Rheinprovinz, I.CVI. u. S. 99, beschreibt den Helmschmuck, nach Angabe des indie Adelsmatrikel der Preuss. Rheinprovinz unter No. 55 eingetra-genen Carl v. Rodenberg, wie folgt: zwei Hörner, ober- und unter-halb mit Ringen belegt und an diesen durch Kreuzstäbe, die in derMitte in einem Ringe vereinigt sind, zusammen gehalten, Alles vonSilber. Dorst, Allg. Wappenb., I. S. 26, giebt die, die Hörnerverbindenden Bänder roth an, erwähnt aber, dass dieselben neuer-lich auch silbern vorkämen. Gencal. Taschenb. d. freih. Häuser,1853. S. 378 (rolhe Schnuren), lind 1855. S. 505 u. 506. Gauhe,II. S. 990. Zedier, XXXII. S. 10831085 (nach Familiendocu-menten). v. Hellbach, II. S. 342.

Baden, Preussen. Sehr alte, ursprünglich schweizerischeFamilie, welche früher in der Grafschaft Pfirt und im Sundgaureich begütert war. Das Stammhaus Rotberg (Roperg, Ropurg) laganweit Basel auf dem Jura, wurde aber schon 1356 durch einErdbeben ganz zerstört. Arnold v. R. verkaufte 1516 die zu dem-selben gehörige Herrschaft an Solothurn, und nun zog die Familie

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