Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
Seite
288
Einzelbild herunterladen
 

288

v. Malsen (Malzen, Malsen de Tilborch.), Freiherren.

Im rothen Schilde ein schrägrechter, silberner Balken. Aufdem Schilde steht ein gekrünter Helm, aus welchem ein rechts-sehender Pfau von natürlicher Farbe aufsteigt, auf dessen Kopfdrei Federn stecken. Die Helmdecken sind roth und silbern.Wappenb. d. Kgr. Bayern, III. 57. v. Wülckern, 3. Abth. S.159. v. Hefner, II. 46 und S. 47. Wappen-Kalender d. k.bayer. Haus-Ritlerordens vom heil. Georg (auf dem Kopfe desPfaues stehen vier Federn). Siebmacher, V. 303 (scbräglinkerBalken und auf dem Helme drei Straussenfedern). v. Lang, S.183. v. Hellbach, II. S. 88. Gen. Taschenb. d. freih. Häu-ser, 1854.. S. 327329.

Bayern. Alte, niederländische, von Malsum in Geldern, demältesten Besitzthume des Geschlechts, stammende Adelslämilie. Ho-ger de Malsen erscheint 1099 unter dem angesehensten Adel vonGeldern, und 1203 kommen Wilhelm und Egbert v. Malsen alsZeugen vor. Die Nachkommen derselben besassen mit dem Titel:Barone v. Tilborch, ununterbrochen die bei Herzogenbusch gele-gene Baronie Tilborch, und die Sprossen des Geschlechts warenmit dem allen Adel Lothringens und der Niederlande verbunden undbei dem deutschen und Johanniler-Orden mehrseitig aufgeschworen. Die Stammreihe der jetzt in Bayern blühenden freiherrlichenLinie beginnt mit Adrian de Malsen, Baron de Tilborch, kais.Oberst, im Anfange des 17. Jahrhunderts.

Mandel y. u. zu Leutenhofen, Freiherren.

Schild geviert: 1 u. 4 in Gold ein nach der rechten Seiteaufspringender, schwarzer Steinbock,- 2 und 3 in Schwarz ein gol-dener Pfahl. Auf dem Schilde stehen zwei Helme, von welchender rechte nicht gekrönt,ist. Derselbe trägt einen schwarzen, miteinem goldenen Pfahle belegten, hohen heidnischen Hut, welchergekrönt und mit drei Straussenfedern, schwarz, golden, schwarz, be-steckt ist. Auf dem linken gekrönten Helme steht ein rechtsselien-der, schwärzer Adler. Die Helmdccken sind schwarz und golden. Abdrücke von Petschaften. Siebmacher, IV. 10. Wappen-buch d. Königr. Bayern, III. 58. v. Wölckern, 3. Abtheil.S. 160. v. Hefner, II. 46 u. S. 47. (Die Straussenfedern