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u. Tab. XIX. — Meklenb. Wappenb., XXXI, 114 (die Weinrebenohne grünen Boden). — Brüggemann, I. S. 1.61 (beschreibt das Wap-pen nach dem Diplome wie oben). — N. Preuss. Adels!., III. S. 235(nennt irrthitmlich den Querbalken im 2. und 3. Felde einenSparren).
Meklenburg, Preussen. Matthias Heinrich Liebeherr, Bür-germeister in Stettin, wurde in den Reichsadelstand erhoben, dochist nicht genau bekannt, ob diese Erhebung nach Erlangung desBürgermeisteramtes im Jahre 1727 "vom Kaiser Carl VI., oder nachAnkauf des pommerschen Gutes Woitsick im Jahre 1745, vom Kai-ser Franz I. erfolgt ist. — Die Familie scheint aus einem altennorddeutschen Patriciergeschlechte (in Rostock und Stettin) hervor-gegangen zu sein. — Im Laufe der Zeit stieg der Besitz der Fa-milie in Pommern mehrfach, doch wurden diese Güter wiederverkauft. Dagegen erwarb die Familie Grundbesitz in Meklenburg,und Carl Friedrich v. L., Herr auf Steinhagen, erhielt 1816, durchAufnahme in die meklenburgische Ritterschaft, das Recht des cin-gebornen meklenburgischen Adels.
v. Liebenau.
Im schwarzen Schilde zwei gekreuzte, mit den Stürzen nachoben, mit den Mundstücken nach unten und auswärts, das einerechts, das andere links, gelegte, goldene Hifthörner, zwischenderen Stürzen ein sechsslrahliger, goldener Stern schwebt. Aufdem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher einen die Sachsenrechtskehrenden, geschlossenen, schwarzen Adlersflug trägt. DieIlclmdecken sind schwarz und golden. — Abdrücke von Petschaf-ten. — Wappenb. d. Sächs. Staaten, II. 90. — Tyroff, III. 45,theilt den Schild von Silber und Blau der Länge nach, tingirt dieHörner schwarz, setzt auf die Theilungslinie des Schildes einenachtstrahligen, goldenen Stern, bedeckt den Helm mit einem schwarz-silbernen Wulste und giebt gleiche Hehndecken an. — Sinapius, ILS. 780. — Gauhe, I. S. 1213. — v. Hellbach, II. S. 42 u. 43.
Sachsen, Preussen. Altes sächs. Adelsgeschlecht, welchessich vom vorigen Jahrhunderte an auch in Preussen ausgebreitetbat. Nach Einigen ist dasselbe aus Schwaben nach Sachsen ge-kommen, Andere gehen dasselbe für ein eingeborenes und hallen