208
. '&■ ' ' •
v. Honstedt.
Im silbernen Schilde ein rechts gekehrter, rother Eherkopf mithervorstehender Bewehrung. Auf dem Schilde steht ein Helm, aufwelchem der Eherkopf des Schildes zwischen zwei silbernen Schäf-ten, welche mit einem Pfauenschweif besteckt sind, liegt. Der vor-dere Schaft, welcher der linke ist, steht schräglinks, der hintererechte, welcher, des Kopfes wegen, nur halb zu sehen ist, schrag-rechts. Die Helmdecken sind roth und silbern. — Abdrücke vonPetschaften. — Wappenb. d. Kgr. Hannover, C. 47. — Siebmacher,I. 18*2, stellt die Küpl'e, welche er Schweinsköpfe nennt, links, undtingirt die Schäfte, welche Säulen genannt werden, golden. —Suppl. z. Siebm. Wappenb., II. 28 (wie Siebmacher). — v. Meding,I. S. 253 u. 254, hat folgende Angaben: ein altes IlonstedtschesWappen mit der Unterschrift: Lucia v. II., Wittwe, in einem Fen-ster des Klosters Ebstorf zeigt den rothen, wilden Schweinskopf(Kopf und Hals) aus dem linken Schildesrande hervorbrechend.Auf dem Helme stehen über einem blau-rothen Wulste zwei rothe,schräg auswärts gestellte, hohe Schäfte, jeder mit drei neben ein-ander stehenden Pfauenfedern besteckt, und zwischen denselbenschwebt der Schweinskopf, doch ohne Hals. Auf einem Leichen-steine der Klosterkirche zu St. Michael in Lüneburg von 1604 istder Kopf schwarz, links gekehrt, und der Hals kurz abgeschnitten.Auf dem Helme liegt ein schwarz-silberner Wulst, und über demsel-ben der links gekehrte Kopf zwischen den rothen, mit Pfauenfedernbesteckten hohen Schäften gleichsam eingeklemmt. Die Helmdeckensind schwarz und silbern. — Das v. Döringsche Wappenb. stelltauf den Dehn acht, wechselsweise schwarze und silberne Federn.— Das Wappen am v. Ilarlingschen Leichensteine zu Oldenburgvon 1598 stimmt ganz mit Siebmachers Angaben. — v. Hellbaeh,I. S. 586. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 159 u. 160.
Hannover. Altes lüneburgisches Adelsgeschlecht, welchesurkundlich schon 1134 und 1333 vorkommt. Die Familie blüht inHannover und gehört zu dem ritterschaftlichen Adel der lünebur-gischen Landschaft. — Eben so, wie die in Rede stehende Fami-lie, wird neuerlich die freiherrliche Familie geschrieben, welchesonst unter dem Namen v. Hönstett, Hönstetter, Hohnstedt vorkam,und aus welcher der Oberst-Lieutenant des schwäbischen Kreises,Quirinus v. II., später k. preuss. General-Major, nach Nachweisungvon 16 Agnaten von väterlicher und mütterlicher Seite, laut Imma-