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Jen «in, bedeckt den Helm mit einem rothsilbernen Wulste und stelltzwischen zwei von Roth und Silber übereck gethcille Büffelshörnernur einen Pfauenschweif.— Micrael, VI. S. 590, beschreibt den Schild,wie oben, und giebt auf dem Ilelme einen grünen Pfauenschwanzzwischen zwei schwarz weissen Büffelshornern und sechs anderePfauenschwänze kreuzweiss gelegt an. — Gauhe, I. S. 804 u. 805. —Brilggeninnn, I. S. 156. — v. Meding, II. S. 241, nimmt nur aufdie Angaben Micraels und Siebmachers Rücksicht. — v. Hellbach,I. S. 552. — Das Neue Preuss. Adelslexic., II. S. 386, beschreibtdas Wappen nach Micrael, setzt aber in Bezug auf die sechs kreuz-weise gelegten Pfauenschwänze hinzu, dass dieselben mit den Endenbis an die Büflelshürner reichen. — Auf einigen neueren Siegelnsali BagmihI auf dem Helme statt eines Pfauenschweifes einen auf-gerichteten Heidequast und statt der an jeder Seite auswachsendenPfauenfedern eben so viele Heidequäste. Ein Siegel aus dem 18.Jahrb. zeigte die Heidequäste in einem von Silber und Roth quer-getheilten Schilde. Der Helm trug einen runden Hut mit aufge-schlagener Krampe, welcher an jeder Seite mit einem Heidequastbesteckt war.
Preussen. Alte, angesehene, pommersche Adelsfamilie, derenName früher Heydebrake, Hedebreke, Heidebreke, Heydebrecke,Ileydebrecken und Heydebracken geschrieben wurde. — Johannesv. Heydebreck kommt 1269, Heidenreich u. Gerhard v. Heydebreck1277, Henning 1295 und Hermann 1339 urkundlich vor. — Schonvom 13. Jahrb. an war das Geschlecht in Pommern reich begütert.
v. Heyden.
Im silbernen Schilde ein dasselbe quer durchziehendes, obenmit vier Zinnen besetztes, schwarzes Mauerstück. Auf dem Schildesteht ein, mit einem von Schwarz und Silber vierfach gewundenenWulste belegter Hehn, aus welchem eine vorwärtssehende, rothbe-kleidete Jungfrau mit aufgeschürzten Aermeln, fliegenden Haarenund grünbekränztem, mit drei schwarzen Straussenfedern besteck-lein Haupte aufwächst, welche in jeder Hand drei grüne Eichen-blätter emporhält. Die Helmdecken sind schwarz und silbern. —Pomin. Wappenb., 1. S. 163 und Tab. LXI. mit alten Siegeln auflab. LXV. — Siebmacher, III. 157 (die Jungfrau sieht rechts etcr).—