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und Blau, das linke von Roth und Gold, quer getheilt. — v. Lang,S. 131 u. 407, und Supplemente, S. 45. — v. Hellbach, I. S. 427.
Bayern. Alte, ursprünglich vvestphälische Familie, aus wel-cher Kaiser Leopold 1. 1667 den Pfalz-Neuburgischen Geh. Rath,Regierungspräsidenten und Obercanzler Franz v. Giese in den Frei-herrenstand erholt, dessen sich, wie v. Lang angiebt, der jetzt nochbestehende andere v. Gisesche Zweig, wie die ältesten Lehensbriefezeigen, schon lange bediente. — Philipp Wilhelm Freiherr v. G.,geh. 1753, Herr auf Luzmanstein, k. hayer. Kämmerer und ehema-liger Landesdirectionsrath, nahm mit königlicher Genehmigung denk. hayer. Legationsrath Friedrich August Koch Edlen v. Teuhlitzals Adoptivsohn an, und Letzterer wurde vom Könige MaximilianJoseph, 28. Oct. 1815, unter dem Namen v. Gise in den Freiher-renstand erhoben. Derselbe — Sohn des herz, oldenburgischenConfercnz-Rathcs etc. Conrad Reinhard v. Koch, welcher als herz,holst.-schlesw. Hof- und Justizrath vom Kaiser Joseph II., 27. Nov.1769, mit dem Prädicate: Edler v. Teuhlitz in den Reichsritter-stand erhoben worden war und Enkel des IIof-Kammerraths v. Kochin Darmstadt — war später k. hayer. ausserord. Gesandter undbevollm. Minister am k. niederländ. Hofe im Haag etc.
v. Glasenapp.
Im silbernen Schilde ein bis an den oberen Rand desselbenreichender, rother Sparren, dessen linker Balken auf einem schriig-links liegenden, aufwärtssehenden Mohrenkopfe ruht. Auf demSchil.de steht ein Helm (welcher nach neueren Siegeln bald unge-krönt, bald gekrönt, oder auch mit einem roth-silbernen Wulstebedeckt ist), auf dessen Decken der Sparren des Schildes mit demMohrenkopfe sich erhebt. Der Sparren ist hier oben mit dreiStraussenfedern, schwarz, roth, silbern, und an jeder äusserenSeite mit drei unter einander stehenden Pfauenfedern besteckt. DieHehndecken sind roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften.— Pomm. Wappenb., 1. S. 50 — 53 u. Tab. XXI. — Siebmacher,III. 155. — Micrael, S. 347. — Gauhe, I. S. 655 u. 656. —Brüggemann, S. 153. — v. Ilellbach, I. S. 431. — Neues Preuss.Adelslexicon, IL S. 238 u. 239, giebt, wohl durch Verwechselung