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drei sich rechts, drei links kehren; 2 und 3 in Roth ein links ge-kehrter, doch rechtssehender, sitzender, silberner Windhund mitgoldenem Halsbande, dessen Ring nach rechts steht. Auf demSchilde steht ein mit einem roth-silbernen Wulste bedeckter Helm,welcher den Windhund des 2. und 3. Feldes trägt. Hie Helm-decken sind roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften, vonwelchen jedoch einige nach Siehmachers Abbildung, wie gleich an-gegeben werden wird, gestochen sind. — Alte Zeichnungen ausder Familie: Joachim v. Ryeren und Johann v. Rieren, Ilelmstädt,12. April 1677. — Siebmacher, 1. 176 (der „Declaration" nachstehen die Wappenhilder, wie oben angegeben, die Abbildung abersetzt die Windhunde, nach links sitzend, aber nach rechts sehend,ohne Halshand in das 1. und 4., und die Kränze in das 2. und3. Feld. Letztere sind mit fünf Federn besteckt, von welchen zweinach rechts stehen. Rausch und Helmdecken werden in der Decla-ration rechts roth und golden, links roth und silbern angegeben. —Gauhe, I. S. 146 u. 147. — v. Hellbach, 1. S. 141. — N. Preuss.Adelsl., I. S. 341 (wie Siebmachers Abbildung, doch sind die Hah-nenfedern vergessen). — Freih. v. Ledebur, I. S. 129, folgt dervon Siebmacher gegebenen Abbildung.
Preussen. Alte, dem Herzogthume Magdeburg, so wie denMarken angehörige Adelsfamilie, welche sich früher Ryeren und Bie-ren schrieb, jetzt aber Byern schreibt. Dieselbe war im Branden-burgischen schon im 14. und im Magdeburgischen seit der zweitenHälfte des 15. Jahrhunderts begütert, und ist jetzt in den ProvinzenSachsen, Brandenburg und Pommern angesessen.
Y. Cappler, genannt v. Bautz, Freiherren.
Im rothen Schilde ein silberner Querbalken. Auf dem Schildesteht ein ungekrönter Helm, welcher zwei rothe, mit Mündungenversehene und mit einem silbernen Querbalken belegte Btlffelshür-ner trägt. Die Helmdecken sind roth und silbern. — Neuere Ab-bildungen und Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d. Kgr.Württ., S. 26. No. 77. — Wie beschrieben, gab schon Siebmacher,1. 106, dieses Wappen, und so wird dasselbe noch geführt. — DieAngahe des Adelsb. d. Kgr. Württemberg, S. 164, ist in Bezug aufden Helmsclimuck ungenau. Dieselbe lautet: „Das Wappen ist ein