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1 (1855)
Entstehung
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Ilelmilecken sind rechts schwarz und silbern, links roth und sil-bern. Abdrücke von Petschaften. Wappenb. d. Pr. Monarchie,II. 71. Wappenb. d. Sachs. Staaten, II. 34. N. Pr. Adelsl.I. S. 102 (nimmt rechts einen halben gekrönten Doppeladler an,derselbe ist aber ein preuss. Adler). v. Hellbach, I. S. 64.Freih. v. Ledebur, I. S. 9.

Preussen, MeIdenburg, Sachsen. Johann August Alt-rock, herz, meklenb.-strelitzischer Geh. Rath, wurde vom KönigeFriedrich II. von Preussen, 14. April 1744, in den Adelstand desKönigreichs Preussen erhoben.

v. Amelunxen, auch Freiherren.

Im rotlien Schilde zwei silberne Pfähle, von welchen jeder mitvier gestürzten, unter einander stehenden, blauen Eisenhütchen be-legt ist. Auf dem Schilde steht ein mit einem rothsilbernen Wulstebedeckter Helm, welcher sieben Fähnchen trägt. Die Fahnen, angoldenen Stangen, sind roth, mit zwei silbernen Pfählen bezeichnet,und drei wehen nach rechts, vier nach links. Die Ilelmdecken rothund silbern. Abdrücke von neueren Petschaften. Wappenb. d.Ivgr. Hannover, C. 57. Aeltere Lackabdrücke aus dem 17. Jahrb.ergeben vier nach recht^ und drei nach links wehende Fahnen.Siebmacher, I. 180 nennt in der Declaration die WappenbilderHüte", nimmt deren 10 auf jedem Pfahle an, stellt die obersten8 deutlich als Iiiitc dar, die beiden unteren könnten für Eisenhüt-chen genommen werden, krönt den Hehn, setzt auf denselben 8Fähnchen, 4 rechts, 4 links, und bezeichnet dieselben mit Quer-streifen (Striche"). Abdrücke von älteren Petschaften. Unterden westphälischen Familien giebt Siebmacher, I. 187, einen ge-vierten Schild an. Derselbe ist in allen Feldern roth. 1 und 4zeigt zwei silberne Pfähle, von welchen jeder mit vier Hüten belegtist, 2 und 3 drei silberne Pfähle, ohne Beleg. Auf dem gewulstetenHehn stehen zwischen 2 von Roth und Silber siebenmal, mit ge-wechselten Farben, quer gelheilten, spitzigen Hörnern fünf rothe, mitzwei silbernen Pfählen bezeichnete Fahnen, von welchen drei rechtsund zwei links wehen. Das in den Supplem. zu SiebmachersWappenb. (XII. 1) unter dem Namen v. Ameluxen zu Ameluxen ge-gebene Wappen giebt den Schild, wenn man weiss, was die fünf