Eigentliche VerZeichnus.
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kremizlao Königs ^rarislai Sohnhatsich wegen deß Fürstenthumbs einAanckerhaben. Als aber ^encczlsusvmbgcbracht vnnd?remis!aus außge-schlosscn worden / hat auß bitt der ^.and-herren vnd wegen gemeinen Fried dasRegiment angenommen
XXXV.Hcnncu8, Ein (^ohnVViaäisIzjvnd Königs V Visäisiai Bruder/ist alsoauß einem Pragerischcn Bischoff Fürstworden/Anno ii?>. Nach dem er wol/löblich vnd nützlich regieret/ hat ersiehnach Egcr bcgcben/vndic Verwaltungdeß ^andsdc Ständen bcfohlen/daraustcr ntt lang gclcbck. Nach seinem Todtseyndnochbey >Lcbcn gewesen VVlacli!-I2U5 vnd?reml5lsu5 beyde Söhne Kö-nigö V Viacjjzlzi,auß welchen die Regie-rung angetrctten.
XXXVI. V V laäisiauz,Anno n^T-.Dut aberalsbald seinem altem Bruder das Für-sienthumb vbergeben/der gewesen
XXXVII.?iemjslau5, Mitdcm ZunamenOitkoZar deß Königs WlaclislaiSohn/wie gemeldet / Annon??. Die-sem hatKcyser?ll>Iippu8 zu Meyntz inder Fürsten Vcrsamlung mit eigenerDanddic Königliche Eron auffgesctzt:Ist also in der Zahl der dritte K önig inBöhmen gewcscn.Vnd eben von jnnstfolgendsdie Königliche Würde eonti-nuirtvnnd fortgepflantzct worden: wiedan auch V Vcnccsiauzsein Sohn nochein Kind von jme gekrönet worden.
XXXVIII. VVenLezlaus, ein Sohn?rc
dung dcr freyen Wahl/diese Succession beyeinem Stammvnd Geblüt verblieben.
Zum Andern/-Baß ein sedwcder Fürst/wie in der Erblichen Succession pflegt zuge-schchen/ seinenihmcgefälligen Sohn oderBruder / nach seinem gefallen/zum Erbengesetzt vnd erkläret hat.
Zum Dritten / So feynd auch die Awi-spält vnnd Vneinigkcitcn / so bißwcilen sichzwischen den Fürsten eines Geblüts zugetra-gen/ ein gewisser Bcwciß/dqß dieses Kür-stcmhumb Erblich gewesen/ dieweil ein ftdersolches/als shmc Erblich zugehörend/ nichtauß dcrfreyen Wahlstimmen/ sondern außder?r-eroZ3nfvndAürzug/shme zueignenwollen.
Auß welchem Gebrauch dann das K ö-nigreich sclbsten/vngcacht daß etliche Fürsten wegen desselben vntcreinandcr streittiggewesen / gar wol erkennt vnnd bekennt/daßes denselben Erblich vnterworffcn sey: hatauch niemals sich vntcrstanden / ob schondurch solche Iwltracht viel Vngemach vndSchaden erfolgt / vnnd zu einer NewcrungAnleitung gegeben worden/shnendie Frey-heit zu nemmcn/ oder sich anzumassen/ deßRecht/frey einen 5ucccll'orem zucrwehlc/zu gebrauchen/also vnlaugbar/gewiß vnndwarhafft ist es bey ihnen gewesen / daß.dieSuccession Krafft deß Erbrechts denen äußFürstlichem Geblüt vnd Geschlecht herkom-menden Fürsten eigentlich zugehört
Nach dem der Männliche Stamm derBöhmischen Fürsten in VVeneeslao lu-nioreauffgehöretvndverloschen/ als scynd
mislai auch OtrkoAar gencnnt/ Anno die Könige in Böheimb durch eben desselben
,^,.der IV. König in Böhmen. Nachihm rcgirt sein SohnXXXIX 0ttKoZ2r.Hhne einen andern Zu-name. Jedoch hat er semes EnckelsNa
Geblüts Weibs Erben entsprungen vnndfortgepflantzct worden: Vnd alsozwar/daßderselbe Königliche Thron keinen auff shmcRegierend sitzend gehabt/der nicht auß er-men ach eygen bekommen / »st also?re- melrem Fürstlichen Stammen gcbohrenmiziausOrrKoZzrus der V. Königin wcre.Der einige Georg Podicbrad hat sich
Böhmen genennet worden/Anno 1255.welches Sohn gewesen
mit Gewalt eingetrungen/von welchem anselncinDrt soll gehandelt werden. Vnnd
X^. V Vcnce8la u8 der VI.König An.i2.S4. eben daher ist entsprungen daß frembde vnndDieser hat mit Judith Keyser Rudolphi Außländische Fürsten vnnd Potentaten/inder Ersten Tochter einen Sohn erwor- deß Böhmischen Geblüts vnnd Königlichenbcn/VVcnee8lau8dcrI'üngcrgenennt. Scepters Gemeinschafft auff vnnd ange-XI.1. V Vence8iau8 der Jünger /vnd VII. nommen worden.Nembltch erstlich das -L.U-König wie auch auß der Böhmischen tzemburgische/nachmalsdasOsterreichische/Fürstlichen Mimender letzte/so vomGe- nach diesem das Pollnische/vnnd dann wi-fchlecht vnnd Stammen?remi5lai deß derumb das Ostermchische nochheutzuTagErsten indem Männlichen Stain her- Erblich Hauß/ solches Königreich besessenkonunen: Dat zwoSchwestern nach jm- vnd ingehabt haben.
VVcnce8lauz deß Jüngern VVenccz-IsiVatter / welcher junge VVence8i2usvmbkommen/ wie oben vermeldet/vnnd inwelchen der Erbliche Männliche Stammsich geedet/hat mit Judith KeyserRudolphsH.ustrwci Tochter/ zwo Töchter erzeugetvndhinderlassen/nemblich Annamvnd Eli-
me verlassen/nemlich Annamvnd Eli-^ä»cth.
In dieser ordcntlichenSuccession vn Fol-gc der Böhmischen Fürsten / seind etlicheSachen in fleisstge Obacht zunemen. Erst-lich/Daß ohn alle Ein-vnnd Widenede deßKönigreichs/oder Einwurff vnnd fürwen-
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sabeth.