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VolckweBc lasten/welches aber die Fried- harten Chur vnnd Fürsten dieExecution al-
Manß-
<>»ng tnSchlesien
Rhetnfelsbelägertivnd ero-bert
ländijche eh es gemustert worden zu Intcr-bock vnnd anderswo auffgcschlagen vnd zer-trennet/haben sich also Ihre FürftlichcGn.öffentlich zu der Dcnncmärckischm sclttengeschlagen/auch mit dem Manßfeidcr guteEorrespondentz gehalten / cmlich auch vn-iangst sich entschlossen ein besondere Armeeauff zu bringen. Scind also ln das Ndcrfür-sienchumb ^awenburg geruckt/ha bendasselbeingenommcn/vnndstarckzu werben ange-fangen. Es ist abct oabcp nicht blieben/ son-dern haben noch weiter gegriffen / vnnd derVcstung Ritzenbüttel/denen von Hamburg 'zuständig / sich bemächtigt / welcher densel-ben vbel gefallen / vnnd dcrowegcn nochmehr Kricgsvolck werben liessen / besorgendes möchte etwas wider sie vorgenommenwerden.
Dieser zeit hatte man/daß als der Hertzogk^sHand von Weimar vnd Manßfcld z. Mcyl vonPrcßlaw vorüber gezogen / hatten sie ein! Trommeter mit Schreiben an die Stattgeschickt/ in welchem vermeldet worden/ dieVrsachen warumb sich der König von Den-nemarck vnd anderePotematcn seine Bunds-genossen dieses Kriegs vnterfangen/vnd in-söndcrhctt diesen A,lg vorgenommen/nemb-ltchdenscidigcn Zaudern/ Böhmen/ Schle-sien/Mähren/wtvcrztt ihren alten Priuile-gicn vnnd Freyheiten/ ihnen nicht gantz vndgar/ ihrem vorgeben nach abgenommen/zu-verhtlssen / ein beständigen Frieden inTemjchland zumachen vnnd so wol die Ca-tholische/als Evangelische im Heiligen Rö-mischen Reich darbcy zu erhalten. Begehrtedarttebcn die Scan jotte ihnen mit erlcgungzoooo.Rcichsthaier beyspringcn/ mtt Ver-sicherung daß ihren gütcrn im Durchzugkttn Schad solte zugefügt werden / imwidrigen konten sie die Soldaten nichtan der Handt führen / Auffdieses haben dievonPreßlaw geantwortet / könten ein sol-ches ohne Machten vnnd bewilligung desDber -Ampts oder Ständ nicht eingehen/bey weichen mann sich Bescheyds erholenkömc.
Demnach dem Aurchleuchtigen Hochge-bornen Fürsten vnndHcrm Ludwig iand-Graffen zu Hessen Darmstatt/w. amKcy-scrlichcn Hoffgericht dz KürstemhumbMar-burg/wclches Fürstliche Gnaden ^.andgraffMoritz cingttwmmen hatte/mit allen Abnu-tzungenderen hvchgemelter -Landgraff Mo-ritz genoffcn/ zu erkennet/ auch eingeräumetworden/ist menniglich bc-vust. -Damit nunaber Ihr Fürstl.Ga.zu Darmstat gemcltcrAbnutzuktgen welche auff etliche TonnenGoltS sich belauffcn/so lang nicht cntberen/sondernd.ren würcklich gemessen möchten/haben Keystrliche Majestät etlichen benach-
lcrgnädigstanbefohlcn/welche mit Zuziehungdcßnechstcn Kricgsvolcks vor die VestungRhemfels gcriickt/zu di Ende daß die Graff,schafft Nider Eatzcnclcnbogen fürgemeldteAbnutzungen dem Fürstlichen Hauß Darm-statt solte eingeräumet werden.
Es hat sich zwar anfänektich der Dbriste-beutenant / zur Wehr gcftßt/ vnangcsehenman jhmc starck zugesetzt/ vnnd nicht alleinhineingcschossen/ sondern auch viel FewerKugeln hinein geworffen/ als Er aberdenErnst gesehcn/vnnd vielleicht auch an Mu-nition vnd Proviand/abgang gcspüret/hater fürs best erachtet/so lang die Thür nochoffenstunde zu einem guten Vertrag zu ge-langen/welcher den z. September aufffol-gende Artickeln bcschlvstenworden.
Es wtrdt der Dbriste ^culenampt Iohanvon Vffelen beyde Schlösser vnndVcstun-gcnIhrerF. Gn. -sandgraffenzu Darm-statt einräumen.
^ Solle ihnen mit vollem Gewehr bren-nenden-lonken/Kugeln imMund/ si legen-den Fähnlein (darunder Geistliche Perso-ncn vnd Bürger so iticht bleiben wollen/ mitbegriffen sein sollen ) abzuziehen verstattetwerden.
z. Soll ihnen nothwendige Fuhr zu Fort-brmgu-tgdcr vcrwundten vnnd Krancken/wie auch ihrer Bagagy/verschafft werden."
4. Was an grossem Geschütz auffbeydenHäusern sich befindt/ soll darauff verblei-ben.
5. Was sie an Bagagy ihnen zuständighaben/soll ihnen zu verkauffen frey stehen.
6. Alle gefangene Soldaten sollen aufffreyen Fuß gestM/vnd den entloffenen keinvmcrhalt oder dienst geben werden.
?. W»e vorgehend sollen in diesem Accordalle Offwirer so wol als Soldaten begriffenseyn / auch alles was von einem vnnd anderntheil vorgeloffen/todt vnd ab/ vnd aller per-domrt vnd verziehen/seyn.
s. Solle vom Dberstcn -seutenawpt diesenAbend das vmcrste Thor oder Pfo rt an demVorhoff auff Rheinfcls vbergeben/ vnd mitFürstlichen Darinstättischen Soldaten be-setztwerden.
?. Der Abzug soll Morgen Freytagszwischen i2.vnd i.VHrzuMittag beschchen/vnnd j, nenzu Naßstätten 2. Nacht vnnd einTag Quartier geben werden / damit ihreWeiber vnnd Kmder zu Wen kommen mö-ge.'.
Der Außzug ist den q-.Sepkembris gesche-hen. Haupttt«
Au Anfang dieses Buchs ist gemeldet wor- hden/ was Massen zwischen den KeyserisehenGeneraln vnnd dem König in Dcnneinarck ,^rck. ^sampt zum theil den Nieder-Sächstsche»,
Kreyß