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Fama || Avstriaca : Das ist/ Eigentliche Verzeichnuß denckwürdiger Geschichten/ welche sich in den nechstverflossenen 16. Jahren hero biß auff vnd in das Jahr 1627. begeben haben. Darin sonderlich die Böhmische Vnruhe vnd Außgang derselben/ neben viel andern sachen so sich fast in der gantzen Welt zugetragen/ erzehlet werden Sampt einem kurtzen Stam[m]Register deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich
Entstehung
Seite
761
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gcgnen/ die Vngarisehe Ständt aber habenhicrzwischen ein Curriermit Schreiben anK.M.gcschickt vnd sollicitirt/dastIhrKey.M.ven Anzug ihres Volcks in Vngarn al-lergncdigst einstellen wolle/ damit deroselbenansthenlichKönigretch nicht auch/wie ande-re dcro^ändcr/ auffs eusserst möcht ruinirtvnnd verderbt werden / dann sie »erhofftengäntzlich denBethlchem dahinzu vermögen/daß er der Kcyserlichen Resolution panrcnwürde/ im widrigen Fall aber wollen sie ne-ben Jh. K.M. Gut vnd Blut darseyen vnddenselben darzu compelkren/dann sie ihm ge-wachsen genug seyn wollen/ bevorauß / weilim die Türckcuhülff abgestrickt/vnnd demSultan seine Rebellen / wie auch der Persia-ner gnug zu schaffen geben.

Hicrauffhaben den 5.May I. K.M.ob-gcdachtcnBcthleheimtschenGesandtcn/nachrollendem Gottesdienst Audieny ertheilet/darauff sie den -7« diß sampt den anwesendenVngarischen Ständen in geheimen Ratherfordert/vnnd darauffdcn e.diß in bcyseynK. M. dero Herren geheimen Kriegs Rcgi-ments/vnd HoffCammer Räthen/wie auchder Vngarischen Ständte/ vnnd deß Beth-lems Gesandten/der völlige Frieden beschlos-sen worden/wie folgt.

JumErsten soll Bethlehem sich deß Titulsvnnd KönigretchSiegels auch alles avmmi,strweno in dem Königreich Vngarn auffe-wig enthalten.

Zum ^.WiderIhre KeyserlicheVkayest.vnd das hochlöbltche Hauß Öesterreich auchderen getrewen Vnderthancn./sotter Beth-lehem niemals einige Feindsceligkcir / auchvndcr was Schein vnPr^icxt es wereerwei-sen/noch Ihrer Mai.Feindcn oder derselbenwtderscyigen verhütflich sem / nut ihnen kei-ne Eorrespondcntz haben / die Türcken vnndTartarn hierinn nicht anreißen/ oder sollici-tire n / oder solche Nation in ihrer Maj.Ge-biethcn einführen / oder auch mit vngleichenRathschlagen vnnd hindcrlistigcn Lückenden allgemeinen Frieden brechen oder zcrrüt-tcn/welcheshinwidcrumbI.K.M.vcrspre-chenthun.

Zumz- So etwas zweiffelhafftiges in denvorgangenen Tractaten/vnd Handlungen/oder auch vmb derselben willen vorfiele / sollesolches nit mit gcwaffneter Hand/oder K rie-z gung / sondern zu beyden theilen auff freund-liche Manier vnnd Weise vcrglicchcn vnndhingelegt werden.

Jum^.Alie Gefangenen/ so im verschie-nen Einfall bekommen vnd bißzum AnfangdiscrTractatlon nicht verglichen/sollen vmbsonst wieder in ihre Freyheit gestellt seyn / derBethlehem auch die Erledigung deren Ge-fiMgcncn bey den Türcken mit alicmFlttß zuwcrckrzchten.

Verzelcynuj? 761

Zum 5. Alle das icnige/ so in de»n letztenAuffstand abgenommen worden/fslle samptallem derselben Augebörung vnnd Nutzun-gen/Geschützen / Pulffer vnnd allcrhandtMunition bißauffdlc AbavlvarischcSpan-schafften I. Keyserl.Mas. gentzlich gelassenvnd verbleiben/was hinweg geführt oder son-sten darvon kommen/widerumb erstattet/ dieHauptlculh vnnd andere/ so ihmcder Fürstmit Eyd verpflichtet/ ihres Gclübds erlassenwerden.

Zum Alle vnd fede FiscalischeEinkom-men vndBergwerck/zu samb derselbcnJugc-hörung / sotten also gleich Ibrcr Mai. abge-tretten/noch in dieselbe der Fürst Bethlehemsich hinfüran »m geringsten eindringen vndbemächtigen.

Zum -7.DieCantzley vnd schrifftlicheNot-turfftcn bey der Seipscrsschen Eammer sol-len die von beyden theilen geordncteEoinis-sarien ersehen beschrieben/vnnd einer solchenPerson/welche so wol I.Keys.Mai.als demFürsten verpflichtet vnnd zu verwahren an-vcrtrawet/vnd dann darvon das ienige/wasein oder der ander Theil bedürfftig / Ab-schrifft commumcirt werden.

Zums.ErFürst Bethlehem sol alleHo-maneyschc Güter vnnd E)chlcsser mit allerderselben Jugchörung/ dessen hmdcrlassencnverweisten Erben/ohnallen Schaden/ alsobald widcrzustellen/noch anAdmtnistrirunggedachter Pupillen Testamentarische Erb-haben verhindern.

ZumÄie weilandt Andrem Äozi vnndSigismund Forgatsch/beyderWttlibvnndaller anderer Güter mit derenpcrrmcurus,so wolGtistlicher alsWelilicher/welche in deletzten Auffstand occupirr seyn/soll Bethle-hem den rechtmessigen Herrn vnd Postessornwider einräumen/nicht weniger die Güter/so verniög deß Nielaßburgischen Vergleichszu restitmren seyn / ebenmässig restituiren.Also auch die icnige Güter / welche vor ieyt-gedachter NiclasburgtschenTractation an-dern vcrpfendet vnd darauffvcrsichcrt wor-den/vnnd welche die ictztgcBcsitzcr noch auffdato inen haben/sollen alsobiß auffden knuff-tigen Vngrischen Landtage verblcibe/ieoochmit freyer zugab vnd Erlaudung/daß dersel-ben Güter vorige puilcü'Qrcs solcycvon dengegcnwertigen Innhabcrn / durch Ver-gleich wider ablösen vnd an sich bringen mö-gen.

Zum w.Vber solcher angehörter mästenangenommene vnd bckräfitigte Puncten las-sen I.K.M.dcm Bethl.zu / dz er sich nebendein hicvor gebrauchten Tttul/eincs Fürstenin Slebenbürgc/auch deß H.R.R.»sten/vnd H .etlicherTheil deß üio.iigr.Vngarn/auch He» tzogcnzu V>ppeln vnd Raridorn ge-brauchen «nöge/welcher letzter Titul / doch

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