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Eygemliche Verzetchnuß.
gcnds mit Kriegsmacht sich anderer Hefternreichischer -Länder / (so ohne das vor der Jettzu der Cron Dungarn gehörig gewesen / zubemächtigen/ vnd zu der Cronzubringen.
Dierauffist den lo.derAbgcsandte widere^ umb/ nach empfangenen Pr-semen/so wolvon den Böhmen/ als auch hernach den an-dern incorporirt?Landern/auffgleicheMey-j nungabgefertiget worden/es woltödieHermjSlä
dten/der incorporirten Länder/ welcher mantäglich erwarten thcte/eonsultirn/vnd I.A.Gn.Widarantwort widerfahren lassen.
Baldt darauffnach Eroberung Preßburgist Herrttummanai ein Vngarischer-Land-herr mit,6ooo. Cossaggen vnd Polen in-Ö-berVngarn vndSiebenbürgen gefallen/sichetlicher Oerter bcmächtiger/vnd weit kineingestrciffer.
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Crönungdsß Pfttltzgraffen / sondern auchdcßttummansiAnzugzuHungarn/vnndwas sich der Belägcrung Vreßburg zugetra-gen/vernommen/ Haler Bethlehem Gaborzu bezeugen seiner trewen Diensten / die er deOttomannischen Hauß geleistet / vnndwiees mir Dungarn vnd Böhmen selbiger Ieittbeschaffen gcwcst: An den Balasti Ferentzsein zu Constantinopel rcsidirendcn -Legaten/ jdieses Inhalts geschrieben / In dessen Ein-'
gang / neben Rah mung seiner Diensten/ soer dem Otkomannischen Dauß geleistet/ mel-det er weiter/da jhn der großVizier nicht ge-hindert/wolte er jetzt nicht allein inVngarn/sondern auch in Böhmen ein gekrönter Kö-nig seyn.
Er Gabor seye der OttomannischenPor-ten auffrichtigerbestandigerDiener/gedach-ter Vizier hab vervrsacht / daß jetzt die Böh-men eine andern König auffgeworffen/von
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