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Fama || Avstriaca : Das ist/ Eigentliche Verzeichnuß denckwürdiger Geschichten/ welche sich in den nechstverflossenen 16. Jahren hero biß auff vnd in das Jahr 1627. begeben haben. Darin sonderlich die Böhmische Vnruhe vnd Außgang derselben/ neben viel andern sachen so sich fast in der gantzen Welt zugetragen/ erzehlet werden Sampt einem kurtzen Stam[m]Register deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich
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Eigentliche Verzetchnus.

Reichsthalcr (dazumal) einkominens/ vnndtan inkurtzerzeit in sooo.Reuttervi» 15-00.Fußknecht auffbringen.

Freye Rcichsstctt werd? die senige genamwelche keinen andern Fürsten als den Key-ser erkenne.Deren etliche geben zwar Steurvnd Schätzung/ aber so gering daß es fastnichts zu bcdcuttcn hat.Diese haben ihre vn-terschidliche Gesetz vnd Prluilcgicn / vnndwerden ins gemein Dcmocratischer weißregieret.wiewol es scheinet daß dz Regimentbey etlichen/ sonderlich der Statt Nüren-berg einer ^rittoer^ri-e gleich sey / weilselbiger Rahe/wie Cippomannus in seinerPolnischer Relation bezeugt/ vorzeiten anden Raht zu Venedig Gesandten abgeferti-get/von demselben die Form vnd Weiß ih-rer Regierung erlernen/ dahero auch ge-meltc Statt von etlichen das Teutsche Ve-nedig gcncnnct wirr. Alle diese Statt be-schützen vnd handhaben irc Privilegien vndFreyheit mit höchstem fieiß/ welche sie vorzeitten von den Kcyscrn vnd Fürsten entwe-der auß Genadcnodcr wegen vcrblcnstscr-langt.Dcre viel scind heutigs tags so mäch-tig daß sieauffdie Fürstc wenig gcben.Vorzeitten seind derselben bey so. gewesen / scindaber Heutigs tags weniger/ wcilttlwhc vonden Königen in Franctrcich vndPolen/an-dcrc von den Schwciyercn vnnd andern ab-gezwackt worden.

Ein Römischer Keyser der nicht von demabstgekrönet / schreibt sich allein als einömischcr K önig oder ErwchltcrzumKey-ser.Ders'clb verwaltet des Reichs RcglcrügnachdcöRetchsLonliirurioncnodcr Sa-tzüngcn/welche auff den Reichstagen vcrfastworden. Auff diesen Reichstagen erscheinendrcyerley Stend. Der erst vnd vorncmsteStand »st der ChurFürsten/ welche ein Kö-nig in Böhem zugerechnet wire / welcherzwar mehr ein Xrblterdann LicLkor, mehrein Schledsman dan ein ChurFürst kan ge-ncnnet werden/scitemal desselben Stim als-dann allein erfordert Wirt/wann der Chur-Fürsten drey einen/vn die andere drey einenandern erwchlen würden/ aüffwelchen Fallein König m Böhem dcn Aufschlag gibt/vnd dem er zufellt/ der ist Römischer König.

Nach den ChurFürsten folgen die Für-sten/so wol gnstlich als weltliche/ vnttr wel-chen auch andere Grasten vnnd Frcyhermbegriffen scind.

Den dritten Stand machen die Reichs-stett/so das Recht vndFreyheit haben daß sieauffdlcReichötägc beschrlbe werden. Waftnlin diese alle bey einander versamlet/wirt inNamen eines Kcyscrs oder Römischen Kö-nigs die propolirior» od' Fürschlag gethan/welche alsdann von gemelten drey Stendenabsonderlich zu bcrahtschlagen angenommen

witt.NachgehaltencrBcrathschlagung/er-klären am allerletzten die ChurFürsten ihreMcyNung/welche aucham meisten gilt. Istalso des Römische Reichs Regierung ein fastweitlauffiges Wesen/komcn auch die Chur-Fürsten oder Fürsten selten selbst auff dieRelchstagc/sondernerscheine durch Gesand-ten/nemcn gleichwol selten etwas an wasnicht so wol mit ihrem als anderer allgemei-nem GutdunckenvndMeynung beschlossen/also daß solche zusammcnkunfften gemeinlichohne Frucht ablausten.

In Teutschland aber befinden sich dreyerlcyMißhelltgkeltcnoderzweytrachtcn.Erst-lich zwischen den Fürsten vnd frcyenRetchsstetten / well sehnige gern vber sie herffchen/diese aber gern frey seyn vnd bleiben wollen.So erhebt sich bißweylen zwischen denselbenstreikt wegen dergrentzen vnd lurüchHion.Jum andern seind die Fürstc vnter sich selbstnicht eins / vnnd ist seh fast ein Hauß oderStaM dem andern abgünstig/ insonderheitbat das hochlöbliche Hauß Dstermch vielNeydervnnd Mißgönncr/ als welches dwKeyserl.Hochheit vnd würde lcngcr dan ei-nige andere K eyserlichc Stäm behalten vndnoch behelt.Dann wir befinden/daß KeyserCarl deß Grossens nachkommen die Keyscr-ltcheDignttet behalten halben beym. DieSächsische Hertzog bey 117. die Frenckischebey io2.dle Schwäbische bey n<-. die Dster-relchischc E rtzhcrtzoge aber nunmehr vber dieiso.Iahr behalten habö.Der Hcfftigste streitaber vnd Uneinigkeit ist zwischen den Catho-lischen vnd Protestanten. Diesen seind mei-sten theils Rcichsstett vnd weltliche Fürstenzugethan / sehnen aber alle Geistliche/vonden weltlichen Fürsten aber sehr wenig/auß-genommcn Bayern/Gülich/w.

Die erste so d»e Trennungen in Rcligionefachen in Tcutschland gebracht haben/semdgewesen Johann Huß vn Hicronymus vonPrag/welche des.Iohan Wiclefs von Dch-senfurt/dcr zur zeit König Edwards in En-gelland/vnd zur zeit K eyser Carl deß l V. ge-lebt/^ehrjünger gewesen. Auß dieser Wurtzelen seind hernach entsprossen die Picardc/Lutheraner / Iwtnglianer/ Widertauffer/Schwenckfelder/ vnnd dergleichen Sectenmehr/welche sampt vnd sonders dem Papstspinnenfcind seind/vnd desselben Macht vndAuthornetzum höchsten vecklemeren.Manhat aber nicht zu besorge daß in Teutschlanddlc Pabstliche Macht vnnd Authornet garvnter die Fuß soll gebracht tverden/sintemalgcmeltc Secten vnter sich selbst vneins seind/darneben auch alle Geistliche ChurFürstenvnd Stend an dem Pabst hangen vnd dem-selben verpflichtet.

Es ist aber das hochlöbliche Hauß Öster-reich zu dieser Hochheit die es noch heutigs

Zweifach«»NötlNs^.»land vndderen Bh>»sprung.

Trennung,n dtelt«gtonss«.chen.

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Auffn^menbq?

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