Reise Beschreibung.
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Die Nase»auffschlitzcn.
Schienbeine/welches die Schlage aufffangcn muß. Nach außgestan-dcner solcher Pein vnd Hohn muß der Schuldner entweder wieder inden Thurm/oder Bürgen stellen / daß er den andern Tag zu gewisserIcit/stch wieder einstellen/vnd ferner schlagen lassen wil/vnd daß heis-st« sie auffdie Prawc stellen. Wie solche art der Straffe neben anderngeneribus luppliciorum im Kuyffcr/so das Schloß von hinten prX-lemii-co, 5ub lic. ist angedeutet worden. Ist die Schuld aber groß/daß der Schuldner durchauß keine Mittel zur Zahlung weiß / muß Erdes Lreäiroris ewiger Slave wcrdcn/vnd dicmn.
Die andern gemeinen üxecurionez, so man wieder die Ver-brecher ergc he n lessck/scyndLarroKl, Nasen auffschlche/vnd die Knud j Lartolüi g«.geben. Die Larcoki mag ein jeglicher Her: seinem Knechte/oder dem/über welchen man nur em wenig Macht hat / gcbcn lassen. Es mußder Verbrecher den Rock außziehcn / sich auff den Bauch zur ErdenNiederlegen. Dann setzen sichjhrcr zwcne/emerauff dcnKopff/derander auff die Beme/ vnd schlagen mit schwalickcn Ruten auff denRücken/über welches nur das blosse Hcmbde: vnd ist anzusehen alswie die Körßncr die Felle außkloppen. Hiervon beslhc Uc. k.
Die Nasen pstcget man denen auffzurcissen / welche wieder Ver-bote Schnuptobak genossen. Dcrcr etliche/die also bestraftet waren/styndvns offk begegnet.
Die Knut geben / war für vnsern Augen ein barbarische manir Die Knut g«.zustraffcn / vnd stehet im Kupffer bey lic. L. Solchekxccurion habe bM'ich den ?4.8epr.^nno 1654. ans. Mannes vnd einer Weibes Per-son/weiche das Großfürstliche Gebot überschritten / Toback vndBrandwem vcrkaufft hatten / verüben sehen. Diese musten vor derCaneclcy jhren -leib biß auffdic Hufftcn entblössen/vnd einer nach demandern sich dem Scharffrichters Knechte über den Rücken legen/ vndv!»b dessen Halß die Arme zusammen schlagen: Die Beme wurdenjhm zusammen gcbundcn/vnd von einem andern gehalten/daß Er sichweder oben noch vnten rühren kunte. Hinter dem Sünder stmid derScharffnchtcr bey z. guter Schritte zurücke / vnd hieb mit einer lan-gcn dickeiiKnutpeitschen/was er- auß volle», Leibes krüfftcn vermochte/daß nach jeglichem Hieb das Blut milviglich vom Rücken herunter !lieft / Dann ferne an der Peitschen scynd drey Riemen eines Fingerslang/von harter vngcgerbctcr Elendshaut/die als Messer durchschnei-den. Es stund des Richters Diener darbey / laß auß einem Zettel/ wieviel Schlage em jeglicher bekommen solte / vnd wenn die beschriebeneZahl erfüllet/neff Er: kolno, es tst gnug. Es bekam aber jeglicher20. in 26. das Wnb aber kaum 1 <5. Schlüge/ vnd steht darüber inOhnmacht. Ihre Rücken behielten nicht eines Fmgcrsbreik gantzeHaul/ste sahen als wie die geschundene Beister.
Darauff wurde jeglichem / den Toback-Krümern ein Bricffleinmit Toback / den Brandwem-Brennern eine Flasche an den Halß
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