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Offt begehrte Beschreibung der newen orientalischen Reise : so durch Gelegenheit einer holsteinischen Legation an den König von Persien geschehen, worinnen derer Orter und Länder, durch welche die Reise gangen, als fürnemblich Rußland, Tartarien und Persien, sampt ihrer Einwohner Natur, Leben und Wesen fleissig beschrieben und mit vielen Kupfferstücken ... gezieret
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Seite
171
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Reise Beschreibung.

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bei».

Die Nase»auffschlitzcn.

Schienbeine/welches die Schlage aufffangcn muß. Nach außgestan-dcner solcher Pein vnd Hohn muß der Schuldner entweder wieder inden Thurm/oder Bürgen stellen / daß er den andern Tag zu gewisserIcit/stch wieder einstellen/vnd ferner schlagen lassen wil/vnd daß heis-st« sie auffdie Prawc stellen. Wie solche art der Straffe neben anderngeneribus luppliciorum im Kuyffcr/so das Schloß von hinten prX-lemii-co, 5ub lic. ist angedeutet worden. Ist die Schuld aber groß/daß der Schuldner durchauß keine Mittel zur Zahlung weiß / muß Erdes Lreäiroris ewiger Slave wcrdcn/vnd dicmn.

Die andern gemeinen üxecurionez, so man wieder die Ver-brecher ergc he n lessck/scyndLarroKl, Nasen auffschlche/vnd die Knud j Lartolüi g«.geben. Die Larcoki mag ein jeglicher Her: seinem Knechte/oder dem/über welchen man nur em wenig Macht hat / gcbcn lassen. Es mußder Verbrecher den Rock außziehcn / sich auff den Bauch zur ErdenNiederlegen. Dann setzen sichjhrcr zwcne/emerauff dcnKopff/derander auff die Beme/ vnd schlagen mit schwalickcn Ruten auff denRücken/über welches nur das blosse Hcmbde: vnd ist anzusehen alswie die Körßncr die Felle außkloppen. Hiervon beslhc Uc. k.

Die Nasen pstcget man denen auffzurcissen / welche wieder Ver-bote Schnuptobak genossen. Dcrcr etliche/die also bestraftet waren/styndvns offk begegnet.

Die Knut geben / war für vnsern Augen ein barbarische manir Die Knut g«.zustraffcn / vnd stehet im Kupffer bey lic. L. Solchekxccurion habe bM'ich den ?4.8epr.^nno 1654. ans. Mannes vnd einer Weibes Per-son/weiche das Großfürstliche Gebot überschritten / Toback vndBrandwem vcrkaufft hatten / verüben sehen. Diese musten vor derCaneclcy jhren -leib biß auffdic Hufftcn entblössen/vnd einer nach demandern sich dem Scharffrichters Knechte über den Rücken legen/ vndv!»b dessen Halß die Arme zusammen schlagen: Die Beme wurdenjhm zusammen gcbundcn/vnd von einem andern gehalten/daß Er sichweder oben noch vnten rühren kunte. Hinter dem Sünder stmid derScharffnchtcr bey z. guter Schritte zurücke / vnd hieb mit einer lan-gcn dickeiiKnutpeitschen/was er- auß volle», Leibes krüfftcn vermochte/daß nach jeglichem Hieb das Blut milviglich vom Rücken herunter !lieft / Dann ferne an der Peitschen scynd drey Riemen eines Fingerslang/von harter vngcgerbctcr Elendshaut/die als Messer durchschnei-den. Es stund des Richters Diener darbey / laß auß einem Zettel/ wieviel Schlage em jeglicher bekommen solte / vnd wenn die beschriebeneZahl erfüllet/neff Er: kolno, es tst gnug. Es bekam aber jeglicher20. in 26. das Wnb aber kaum 1 <5. Schlüge/ vnd steht darüber inOhnmacht. Ihre Rücken behielten nicht eines Fmgcrsbreik gantzeHaul/ste sahen als wie die geschundene Beister.

Darauff wurde jeglichem / den Toback-Krümern ein Bricffleinmit Toback / den Brandwem-Brennern eine Flasche an den Halß

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