Newe Pcrstamsche
Obs wm/dasdie Weibermiß Schla-gen der Män-ner gcerewciiebe war neh-men.
Eine Frawe
tolicicirerbey ihrenMann vmbSchläge.
Eheleutt kön-nen wiedervon einanderkommen.
Weiber müs-sen sich lassenins Klostexscheren.
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vnd darneben sihet / daß es ihren m solchen Lastern bcgrieffenen Nach-barn vnd Mitschwcstern/ nicht besser ergehet.
Daß aber ein Russisch Weib durch viel Schlagen vnd peitschenein llebrelches/vnd in mangclung dessen em lieblsses vnd nilßgünfii-^ gcsHerue jhres Mannes gegen jhr prselümiren solte / wie etlicheNilborici, vnd Larelsjus in Icone anilnorum von jhnen berichtet/hab ich nicht erfahren/kannnrs auch nicht cmbtldcn: Daß/was duNatur vnd jegliche Kreatur schcwek/sie lieben; vnd was des Zornsvnd Fcindschaffts Wcrck / sie fiir cm liebes Zeichen halten sollen. Esist e»n allgemeines Sprichwort: Schläge freunden Nicht. Daßwird meines erachtcns bey jhnen auch gelten/ Daß aber wol etliche mitjhren Mannern solche Schcrprcden mügen getrieben haben/oder auchem thöricht Weib »lag gewesen seyn/ wle ?ecrcju8 in der Russischen(.Irronica gcdencket / die jhrcm Mann / Mit dem sie eine geraume Zeitim Friede vnd Einigkeit gclcbet/zugcrcdet vnd gcfaget: Sie hettc nochnie spüren können/daß er sie recht liebele/weil sie niemahls Schlagevon jhm empfangen/ darauff habe der Mann scmc ^»cbe auff begehrtemasse jhr zu erweisen sich bald erbitten lassen / vnd die Peitsche frischwancken lassen: Solches nach der Zeit weil sie einen grossen gefallendran gehabt / wicdcrholct/vnö zum dritten mahle seine sehr grosse 4iebezu erweisen/sie gar todt gcschlagcii.DcrsclbcMann/NaitiensIordan/sol ein Italiener gewesen seyn. Daß/sageich/ solches mit dieser einenFrawcn vorgangen/ kan nicht:n Ercinpel gezogen / vnd auß der einenSlnii aller anderen Kumor erzwungen werden.
Wenn aber zwey Ehclemc eins das ander übcrdrüssg wird/vndsich mit einander gar nicht stallen vnd vertragen können / hak man dasMittel/daß eins darvon sich ins Kloster bcgiebck/ wenn cm Mannsolches thut/ vnd vcrlcsset sem Wech vmb Gottes Ehre wissen / vnd dieFraw bekömpt einen andern Mann/der so l/wenn crs begehret zu emenPopen gesalbet w:rdc«i / ob er gleich zuvor ein Schuster öder Schnei-der gewesen ist. Der Mann hat auch die Freyheit / daß / wenn er mitder Frawcn keine Kmdcr zeuge» kan/sie ins Kloster vcrstoffen/vndjnncr sechs Wochen eme andere Heyrathcn mag.
Solch-Erempcl gehet auch mit dem Großfürstlichen Personenvor/ welche / tvc»ln sie mit jhren Gemahlin nur Töchter vnd keineMannl ehe Erben zeugen können / ins Kloster thun vnd eine andere^)eyrathen. Item/ wenn ein Mann seinerFrawcn was vnchrtlchcsnachzusagen vnd zu erweisen weiß/muß Sw auch sich lassen ms Klo-ster scheren. Worbey dann dn' Mann offt mehr scmen Willen / alsdas Recht zugebrauchen pstegct/ In dem Er entweder auß blossen ver-dacht/oder ander liederlichen Vrsachcn willen feiner Frawcn gramwird/ein paar lose Buben vmbs Geld auffwiegelt/ die mit jhm zumRichter gehen/klagen vnd zeugen wieder das Wc,b/daß sie m dieservnd jener Mißhandlung oder Hurcrey ist ergrieffen worden/ vnd brm-
gen so