und zur Lorruptlon, von was Natur oder Eigenschaft dieselbeimmer seyn mögen i oder können/ von keinem Menschen we-der von Auswärtigen noch Einheimischen/ weder von hohennoch niedrigen/ und das weder durch mich selbst/ noch durchandere/ sie seyen meine Angehörige/ vomettmuea, undVer-wandte oder Fremde/ empfangen oder annehmen/ sondern sobald mir dergleichen oss-nm/ oder auch nur versprochen wird/oder sobald ich in Erfahrung bringe / daß anderen sie gehörenmir an oder nicht/ zu meinem Vortheil oder Genuß dergleichengeschehen/ ich solches dem eolie^io anzeigen/ und im gering,sten weder 6irc<Ie noth iväircAe davon Nicht ^roktiren/ michauch aller unerlaubten LorresponcZenr^, es sey mit Fremdenoder Einheimischen / wodurch Semer Königliche Majestät ent-weder ckrcAe oder per mälreötum Schaden und Nachtheilzugezogen werden könnte/ enthalten/ dagegen aber m allenStücken/ mich dergestalt verhalten und betragen will/ wie eseinem getreuen und fläßtgen Wald-Förster anstehet und ge.bühret.
Ich n. gelobe und schwere zu GOtt dem Allmäch,tigen und Allwißenden/ taß ich alles dasjenige/ was mdte-sem Evdeenthalten ist/ selber wohl bedächtig gelesen nud wohlerwogen habe / auch ohne heimliche ketervacioa oder andernVerstand als Seine Königliche Majestät dabey haben/und darin ausgedrücket ist / stets fest und unverbrüchlich bisin meiner Sterbe-Grube balten/ und demselben allerdingsgeleben und nachkommen will , So wahr mir GOtt helfeum LHristi Willen.