Druckschrift 
Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
Entstehung
Seite
10
Einzelbild herunterladen
 

( iO )

M der qkstl'saae wohl vlzitiren/ und dafcrn in der (Quantität oder (Qualität dergezetchnelen Bäume et« Mangel verspühret / und etwa ll, ei-»mwoj)l aorir.n. nem und anderen Schlage zu wenig Bäume oder von geringe«rer^orre als gezeichnet worden/ gefunden werden/ oder aucheini ge Bäume mit falschen Eiftn gezeichnet seyn mögteni da^el-be wrafaltig n»riren / damtt die Käufer selcher Schläge undderen Holy Hauer nach denen Vorwarden/ der Gebühr nachgeftraffec weroen können.

Itt: !V.

§- r.

5^ soff außer der Außer denen orcknaireN Rttß oder BMNd UNd Block-

^^st'vcrk.m?,wch Schlägen/welche im vorhergehenden Lapitc beschrieben/undxarricuiicre An. nach denen dieser Ordnung bevgesügten Vorwarden oder(2vn-wc!s.,..z a>6.n^!n cjicionen, von einem aus Unserer Krieges und vomsmen-stritt Kammer darzu cjepurinenRath/ wieauchWald Lommiz-

saric», Ober auch Hoff oder tand Jäger und Wald Schrei'ber jährlich verkauffet werden sollen / wollen Wir keinen ex-trsorcimairen Holy Verkaufim Ktevischen nochpanj^uliereAbweisungen verstatten, es sev dann/ daß gantz besondereUmställde bev der Sache walteten i als wann etwa jemandzum Noch oder Neu - Bau / oder auch zu unaussetzltchen re.^i-gtioner, gegen iLxmäjuge Bezahlung anf;cr der orckn2!>ren Jett-Bau Holtz angewiesen zu haben verlangte.

§. 2.

Alsdann aber sollen der Ober - oder Hof oder Land- Iä-B-d!m"e eao sie. ger / Wald-Schmber nebst ZuMung der jeden Orths nechstclticm<Hoitz n.,ch angelegenen Zörstec die s^ecikcirte Höltzer nach der am Ende

dufte