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Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
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( k-5-' /. )

Bedienten hiemit allergnädiqst anbefohlen haben wellen / da-zu behörtge Anstalten zu machen / und mit gebührender Sorg,fält dahin zu sehen / daß das Holy so viel möglich covlerviretund keine andere als solche Baume/ welche ohne dts mitNutzen mcw länger stehen können/ aus Unsern Forsten ver»üujzert werden.

lit: II.

sn Lsltz-Anweisungen.

' §. i.

^on d«m zu Ko. Wann zu Unserm Behuefund Gebäuden Hoch nöbtignigWcnGebälttcn ist/ soll Unsere Krieges Ul >d Vomainen -Kammer einen sörm-

^a!nnB?stcckznr ll^en Besteck oder Anschlag Unserm Jäger Meister/ wann^pprobarwn «in. derselbe präsent, sonsten aber Unserm zeitlichen OderHsff-

^ud Jägern/ Waldschreibern und Förstern jeden Ke-aua.7chi'u/cn''',!,>d ^ierz zustellen laßen / welche dann nach gehaltener msten^xs-dcnB.,ume.ste>.i<. Mlnsrion das dazu bequeme Holtz in den Forsten aussuchen/an denen nächsten Oerthern anweisen/ solches mtt dem Holtz.Mhlcn. Werckcn Eisen selbigen Jahrs anschlagen/ außsolgenj und stch darü'q^mcs?o^ gcgc.' dem Land Bau Meister Mittlren laßen sollen

Es müßen aber die Forst-Bediente genau Acht geben/daß keine Höltzer, so zum Mühlen Werck als Achsen / Müh.len Ständer und Brust Stücken / oder auch zu Schiffs Krüm-mers dienlich und bequem / ohne daß solches exprellc in derOrcire ausgedruckt/ zum Hauß Bau angewiesen werden.

§. 2.

5ndem Weilen auch alles Holtz das zum Bau verkauftet wird/

Z«,chc» E.»m soi! mit Unserm Aepter und der Jahr Zahl gezeichnet werden muß/d'-JahrSahiiähr. soll an dem Zeichen Eisen die Jahr Zahl alle Jahr verändert/