Druckschrift 
Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

l ?-S' 1- )

auch nach Befinden harter und schwerer Bestraffung anbeftblen / über dieseUnsere erneuerte und verbchene Zagdt und Wald Ordnung mit allem Keißvnvnbrücblich zu halten/ sich selbsten darnach genau zu rMen/ auch diedarüber Handlende jedesmahl zu gebührender Strafe zu ziehen/ oder zu fer-nerer Verfügung gehörigen Orths davon zu benchleu.

lit: I

on Krenyen und Wald-Uuhrett/oltzungen und Wäldern.

§ r.

Wir verordnen demnach und wollen / daß Unsere vor-?suntvoma?^ Hemeldte Loüe^iz, in specie Unsere Slevtsche Krieges undCackcr.vomamen-Kammer/ wte auch Richter/ Schnltlmßen undObrigkc.tt.nchorst übrige Befehlshabern im Lande / so dann Ober und Unter,^bm/daß^.^cn Bediente bey denen Forsten/ zuforderst dahin sehen/ und flci-Forin.H,langen ßiqe Acht haben sollen damit von Unsern Wäldern« Büschen/das ^" Holtzungen und dazu gedörigen Nutzungen Uns überall mctWncreüiruirttwu'tc' entzogen / sondern vielmehr da solches an einem und andernOrthe wider Vermmhengeschehen seyn möchte/ selbtges so-fort relkcuirtt/ und Niemand darunter übersehen werde.

§.

Au Verhütung folcher Unrichtigkeiten aber sollen ermeldte?i'm d.c?rm7cn Unsere ^orst. Bediente die Grentzen jädrltch fleitztg beleilmjähri.tt'floß.glcl-i. und besichtigen/ die strettige mitIuztehung alter und junger^ in der Nachbahrschafft wohnenden Bauer Leutbe wieder m

Gtt^I'Mable ^ Richtigkeit setzen / die veraltete Grentz Mahlen aber Mlt .elstvc)vjrm/a..cl)allcn Aufwerffung neuer Grentz Hügel auch fnscher Anschlagungfuauttgbmch!!.^' der Grentz Baume mit dem orämairen klemen Holtz Eisentenovireu und daferne etwas bedenttltches dabey verfiele/

B- solches