Übung des ihr in Gemässheit des § 4 JVo. 3 der Verordnung vom 12 ien October 1854verliehenen Rechts, Uns Eines ihrer Mitglieder zur Berufung in das Herrenhausdes Landtages der Monarchie zu präsentiren, vereinbarten, hier urschriftlich angehef-teten Statute d. d. Berlin den 22"™ Januar 1859 Unsere Bestätigung Allerhöchst zuertheilen geruht haben. Des zu Urkund haben Wir diese Bestätigungs-Urkunde Aller-höchst eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel versehen lassen. Ge-geben Berlin den 20 ten Juni 1859.
1 Wilhelm Prinz von Preussen.
Nach dem Orig. im Besitze des Herrn Grafen von Zieten-Schwerin auf Wustrau.
732. d. d. Janow 1860 Juli 21.
Urkunde über die Errichtung der „von Schwer in'sehen Familienstiftung."
Einleitung.
Dem adligen Geschlecht der von Schwerin ist das Recht zur Präsentationeines seiner Mitglieder für das Herrenhaus Allerhöchst verliehen worden. Dieses Rechthat zur Belebung des Familiengeistes beigetragen und in mehreren Mitgliedern desGeschlechts den Wunsch hervorgerufen, auch durch eine Familienstiftung für dasWohl der Familie wirksam zu werden. Mit Rücksicht hierauf und entsprechend demVerlangen mehrerer Mitglieder der von Schwerin'sehen Familie, die auf einemFamilientage am 22. Januar 1859 in Berlin versammelt waren und sich dort zunamhaften Beiträgen für den gedachten Zweck bereit erklärt haben, bin ich zudem Entschlüsse gelangt, eine solche Stiftung zu begründen und verordne hierüber,was folgt.
Art. I.
Bezeichnung und Zweck der Stiftung.
§1;
Die von mir hierdurch errichtete Familienstiftung soll den Namenvon Schwerin'sehe Familienstiftungführen und ist den Mitgliedern des Geschlechts derer von Schwerin gewidmet.
§2.
Zweck der Stiftung ist:
a) den unverheirateten ehelichen Töchtern aller von Schwerin'sehen Fa-milien-Mitglieder und
b) ihren ehelichen Söhnen, die sich dem Militärdienste oder den Studienwidmen,
nach näherer Bestimmung des Artikel III dieser Urkunde Renten und Stipendienauf kürzere oder längere Zeit nach Bedürfniss zu gewähren.
Art. II
Stiftungsfonds und Verwendung der Revenuen.
§3.
Das Kapital, welches mir tlieils in der Familien-Konferenz vom 22. Januar 1859von den anwesenden Mitgliedern der Familie, theils von anderen Familien-Mitgliedernnachträglich zugesagt oder eingesandt und beziehungsweise von mir selbst gezeichnetist, beträgt
11400 Thaler, geschrieben Eilf Tausend Vierhundert Tlialer.
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