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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
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291
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2. Otto.

1585 1652.

(Sohn von No. 1, Vater von No. 3 bis 9.)

geboren 1585, lebte 27 Jahre lang zu Wolgast am Hofe des Herzogs Philipp Julius von Pommern, dessenLeichenbegängniss er am 6. Mai 1625 beiwohnte. Als darauf das Wolgaster Land dem Herzog Bogislav XIVvon Pommern - Stettin zufiel, empfing er von diesem Letzteren 1626 seine altväterlichen Lehen 2 ) und wardin jenem Jahr mit 5 Pferden gemustert, von denen er 2 wegen seiner haubtmanscliafft stellte. 3 ) Er er-scheint seit 1623 als Hauptmann zu Ueckermünde, 4 'ward 1631 zum Inspector der Steuereinnehmer,oder wie er auch genannt wird Ober-Einnehmer bei den Pommerschen Landkassen, bestellt, 5 >unterschrieb und untersiegelte 1633 von wegen der ritterschaft in Pommern die von den VorpommerschenStänden mit der Regierung des Herzogs Bogislav auf dem Landtage getroffene Vereinbarung 6 ) und wardspäter Pommerscher Landrath."

Im Jahr 1626 wird er überdies noch zweimal urkundlich 8 ) genannt, einmal als Bürge für Fans Hu-gold (Taf. XIII. 5) und das andere Mal als Vormund der Söhne Rüdigers (Taf. VIII. 23).

Otto starb wahrscheinlich 1652, denn im November jenes Jahres theilten seine Söhne ihres VatersHinterlassenschaft. 9 ) Er hatte eine sehr gute Wirthschaft geführt und den ihm von seinem Vater über-kommenen Besitz wesentlich verbessert und erweitert, 10 ) obgleich der dreissigjährige Krieg zu jener ZeitPommern arg mitnahm und auch Otto's Güter gänzlich verwüstet und eingeäschert wurden; Otto selbsthatte dieserhalb 1637 nach der Insel Rügen fliehen müssen. Ihm gehörte das Gut Wittstock 11 ) und derväterliche Antheil an den Altwigshagenschen Gütern. Von diesem letzteren verpfändete er 1616 seinenganzen Antheil an Aurose, welcher ausser seinem Vater-Erbe auch noch in Pachtungen von den GevetternHenning und Hans von Schwerin (Taf. V. 78, 84) bestand, auf 25 Jahre 12 ) an den Rath der Stadt Anclam,um die dadurch erlangten Gelder zur Tilgung der Schulden und entfreihung seiner anderen Lehen anzu-wenden. 13 ) Im selben Jahr löste er auch das verpfändet gewesene Gut Neuendorf (a) wieder ein. 14 ) ImUebrigen beendete er langwierige Streitigkeiten wegen des Altwigshagenschen Besitzes 15 ) im Jahr 1617 durcheinen Vergleich 16 ) mit der Wittwe des Hans Felix (Taf. XIII. 2) und deren Söhnen, in Folge dessen ihmallein die streitigen Altwigshagenschen Güter zufielen, wogegen des Hans Felix Erben mit Ducherow ab-gefunden wurden. Bei dieser Gelegenheit nahm Otto auch denjenigen Antheil des Hagen'schen Pfand-gutes an sich, so von seel. Jacob von Schwerin (dem Curländer, Taf. XVI. 1) herrühret ; 17 ) wogegen er, derzur Einlösung des Gutes ein ansehnliches vorgeschossen , jede Wiedererstattung wollte in alles schwinden undfallen lassen. 18 ) Ebenso ordnete Otto die Besitzverhältnisse in Altwigshagen mit denen von Lindstedt, welcheauch daselbst angesessen waren 19 ) und mit denen die Schwerine dieserhalb in mancherlei Streitigkeitenlagen, indem er ihnen 1623 mehrere Stätten und Plätze auf und vor dem Hause Altwigshagen verkaufte. 20 'Dagegen kaufte er 1627 von den Vormündern des Johann Adolf von Schwerin (Taf. V. 92) dessen ganzenAntheil an Altwigshagen, sowie auch später noch den Antheil, welchen Johann Adolf von seinem OheimHenning (Taf. V. 78) erbte, so dass auch der ganze Besitz, welchen die ältere Linie Altwigshagen 21 )daselbst gehabt hatte, in Otto's Hände gelangte. Derselbe nahm nunmehr auch Wohnung in Altwigshagenauf dem grossen Rittersitze, welcher von Jacob (Taf. V. 66) herrührte. 22 ) Im Jahr 1631 wird Otto's Besitzzu Wittstock und Hagen auf 38 Landhufen oder 25 reducirte Hufen angegeben. 23 ) Ausser diesem Grund-besitz hinterliess Otto auch noch ein ansehnliches Baarvermögen. 24 ) Eine wahrscheinlich in Folge erlittenerKriegsschäden auf Spantekow haftende Schuld von 900 Gulden, die 1635 mit sechsjährigen Zinsen auf1236 Gulden angelaufen war, 25 ) war bei seinem Tode vermuthlich bereits abgetragen.

1) Nach einer eigenhändigen Aufzeichnung Otto's, überschrieben: Meine gebührt und Ahnen betreffendt In den genealo-gischen Sammlungen des Ordensraths König, Mscpt. auf der Königl. Bibliothek zu Berlin befindlich. 2) U. B. II. 591. 3) U. B.

II. 442. 4) U. B. 585, 590, 591, 593 u. a. In alten Familien-Nachrichten wird er auch Hauptmann zu U eck er münde und Tor-gelow genannt. Vgl. dazu Taf. VIII. 12. 6) U. B. II. 599. Vgl. Taf. HI. 28, IV. 7. Schwartz, Pomm. Lehnshistorie S. 1024bringt aus dem Jahr 1633 Otto von Schwerins Aufsatz und Register über die Werbegelder. 6) U. B. II. 602. 7) Vgl. U. B. II.610, 655. 8) U. B. II. 590, 593. 9) U. B. II. 610. 10) Adelung-Sprengel, Mscpt. 11) U. B. II. 580, 581, 591 u. s. w.12) Eine Wiedereinlöaung dieses Aurose'schcn Theils fand nicht statt und dio Stadt Anclam verkaufte denselben 1684 an dieGemalin des Capitain Werner Dettlof von Schwerin (Taf. VI. A. I), U. B. II. 655. 13) U. B. II. 580. 14) Pomm. I'rov. ArchivStettin. A. P. I. Tit. 45. No. 59b. Fol. 129. 15) Vgl. Anm. 4 auf S. 250. 16) U. B. II. 581. Vgl. Taf. XIII. 2. 17) Vgl.U. B. II. 588, auch Taf. X. 8. 18) U. B. II. 581. 19) Vgl. U. B. II. 535, 611. 20) U. B. II. 585, 587. 21) Vgl. Taf. V.Diese Linie wird U. B. II. 587: die anderen Schwerine genannt. 22) U. B. II. 610 auf S. 437. 23) U. B. II. 600. 24) Vgl.U. B. II. 610. 25) U. B. II. 603 auf S. 429.