erfasste. Auf sein dringendes Ansuchen schrieb der Herzog 1562 eine eigenhändige Unterweisung an seinenSohn 1 ' und auch die Briefe Jacobs an den Herzog aus jener Zeit 2 ' geben Zeugniss von dem fortdauerndguten und nahen Verhältniss zwischen Beiden, wie denn auch der Herzog auf Jacobs Gemalin und seineKinder sein Wohlwollen übertrug. Trotzdem aber veranlassten im Jahr 1567 abweichende religiöse An-sichten in Betreff des Abendmahls die Verabschiedung Jacobs als Hofmeister, welche ihm der Herzog invollen Gnaden und mit ganzer Anerkennung seiner Verdienste ertheilte. 3 )
Im Staatsdienst verblieb Jacob vermuthlich auch ferner noch, wenngleich wir von seiner Thätig-keit in demselben, auch schon der früheren, nur wenig erfahren. Aus dem Jahr 1557 liegt ein aufden Reichsabschied bezüglicher Bericht an den Herzog von ihm vor 4 ) und 1565 scheint ihm dasKriegswesen unterstellt gewesen zu sein, denn in diesem Jahr empfiehlt ihm der Herzog einen Kriegs-mann zu besonderer Berücksichtigung. 5 ) Nach dem Tode des Herzogs Albrecht endlich empfing er 1569vom Könige Sigismund August von Polen auf dem Reichstage von Lublin die Lehen 6 ) für den neuenHerzog, seinen ehemaligen Zögling. Bald darauf aber verliess er Preussen 7 ) und siedelte nach Cur-land über, woselbst er sich 1673 ankaufte und zuletzt im Jahr 1576 urkundlich erscheint. 8 ) In jenemJahr nemlich gehörte er zu den fürstlichen Rathen , welche einen Vergleich zwischen dem Comthurvon Doblehn, Matthias von der Recke, und dem Herzog Gotthard von Curland hinsichtlich des strei-tigen Besitzes von Doblehn abschlössen. 9 ) Er wird bei dieser Gelegenheit als Ritterschaftshauptmannbezeichnet.
Ueber Jacobs Besitz- und Vermögens-Verhältnisse ist Folgendes zu erwähnen: Sein väterlichesErbtheil bezeichnet er selbst als sehr geringe 10 ) von wegen, das unsz gott zimlichen gemherett, auch sonstenhartt beschweren und ich es zimblich der zeitt meines studierens ahngriffen liabb. Die sehr verschuldeten 1 ')väterlichen Güter hatte er mit seinen Brüdern gemeinsam geerbt und nahm daher mit diesen auch 1556Theil an einer Verpfändung aus Ducherow. 12 ) Nach einer Auseinandersetzung der Brüder 13 ) fielen ihm, inGemeinschaft mit seinem Bruder Henning (Taf. XIII. 1), die Altwigshagenschen Güter zu. Dieselbenwurden aber 1566 auf 30 Jahre an Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) mit dem Vorbehalt verpfändet, 14 )dass Jacob und seine Erben auch innerhalb dieser 30 Jahre zur Wiedereinlösung sollten berechtigt sein,falls sie während dieser Zeit etwa genöthigt sein würden, das Land Preussen zu verlassen. 1570 schlossJacob mit seinen Brüdern Henning (Taf. XIII. 1) und Hans Hugold (Taf. XVII. 1) einen neuen Vergleich, 15 )nach welchem er und Henning allein das Recht zur Einlösung der Altwigshagenschen Güter erhielten. SeineLehnspflichten in Pommern war er eifrig bemüht zu erfüllen. Zuerst muthete er 1561; 1567 empfing fürihn sein Bruder Henning die Lehen und am 5. März 1569 wird er im Lehnbrief genannt. 16 ) Im Novemberdes letztgenannten Jahres erschien er übrigens auch noch persönlich in Wolgast zur Empfahung seinerLehen vom Herzog Ernst Ludwig. Auch bewarb er sich um die Mitbelehnung an den Gütern des Gross-hofmeisters (Taf. VIII. 5), für welche sich 1567 sogar der Herzog bei diesem verwendete 17 ) und erhieltauch 1576 die gesammte Hand wenigstens an den alten Lehngütem dieses inzwischen verstorbenenVetters. 18 >
Herzog Albrecht von Preussen belohnte Jacobs Verdienste 1562 durch die Belehnung mit den GüternSeemen und Grünwalde im Amt Gilgenburg 19 ) und verlieh gleichzeitig seinen Brüdern und seinem Vetter,dem Grosshofmeister, die gesammte Hand daran, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie auch ihrerseitsfür Jacob die Mitbelehnung an ihren etwa neu erworbenen Gütern erwirken würden. Für die Erreichungdieses letzteren Zweckes verwendete sich 1563 der Herzog selbst in einem Schreiben an den Grosshof-meister, welchen er übrigens — jedenfalls im Interesse Jacobs — in einem anderen Schreiben auch dahinzu wirken ersucht, dass verschiedene Besitz - Streitigkeiten unter Jacobs Brüdern, sowie ein Prozess gegendie von Lindstedt zu einem guten Ende geführt werden möchten. 20 )
Auf Jacobs Ansuchen gestattete der Herzog ihm 1566, die gedachten Güter bei ihm passender Ge-legenheit zu verkaufen. 21 ' Zunächst jedoch machte Jacob von diesem Rechte keinen Gebrauch; vielmehr ver-schrieb ihm der Herzog noch in demselben zuletzt gedachten Jahre vier Hufen in dem wüsten Gute Gross-Lüdecke zu dem Zwecke, dieselben in Wiesen umzuschaffen, welche bei Seemen und Grünwalde fehlten. 22 )
1) Abgedruckt bei Pauli, Allgem. Preuss. Staatsgeschichte, Bd. IV. S. 460 ff. 2) U. B. II. 504, 508, 509, 515, 516.3) ü. B. II. 526. Vgl. U. B. II. 498, Schlusspassus. 4) U. B. II. 495. 5) U. B. II. 513. 6) Pauli IV. 468. 7) Am 23. Febr.1571 muthete Jacob noch seine Preussischen Lehen. 8) Auch die weiterhin erwähnte Urkunde, U. B. II. 546, datirt aus diesemJahr. 9) Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv-, Esth- und Curlands. Riga 1852. VI. S. 506. 10) U. B. II. 497.
11) U. B. II. 521, zu Anfang der Urkunde. 12) U. B. II. 492. 13) Vgl. Taf. X. 1. 14) U. B. II. 521. 15) U. B. II. 536.16) U. B. II. 503, 524, 533. 17) U. B. II. 523. 18) U. B. II. 546. 19) U. B. II. 506. 20) U. B. II. 511. 21) U. JB. II. 518.Dagegen war ihm 15. December 1565 das Vorkaufsrecht auf die Güter Dunkengut und Rotheinen in Samland ertheilt, falls dieBesitzer sie verkaufen wollten. Zum wirklichen Kauf aber kam es nicht. 22) U. B. II. 519.